Betrieb des Gäste- und Wanderbusses in der Alpenwelt Karwendel; Übernahme Aufgabenträgerschaft und Abschluss eine Zweckvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Übertragung der Aufgabenträgerschaft

Bürgermeister Schwarzenberger erklärte, dass der Ski- und Gästebus der Alpenwelt Karwendel von der Firma Ferienglück betrieben wird. Fahrgäste mit gültiger Gästekarte werden unentgeltlich befördert. Dafür wird der Firma Ferienglück ein pauschaler Fahrgeldersatz pro Betriebstag erstattet. In regelmäßigen Abständen muss die Konzession für die Ski- und Gästebusse erneuert werden. Dazu muss die Konzession bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.
Im Laufe dieses Konzessionierungsverfahrens wurde darauf hingewiesen, dass der Ski- und Gästebus nicht mehr wie bisher abgewickelt werden darf. Beispielsweise wurde bemängelt, dass für die pauschalen Zahlungen pro Betriebstag eine offizielle Ausschreibung vorausgesetzt wird.
Für die Ausschreibung von Linienverkehren ist für gewöhnlich das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen verantwortlich. Die Linien der Wander-, Ski- und Gästebusse weisen aber lokale und touristische Besonderheiten auf. Um im Ausschreibungs- und Vergabeprozess auf diese Besonderheiten eingehen zu können, soll die Zuständigkeit vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen auf die Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau übertragen werden.
Die Übertragung der sogenannten Aufgabenträgerschaft wurde bereits von den Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau beantragt. Am 29.07.2020 hat der Kreistag diesen Anträgen stattgegeben und damit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zugestimmt. Die Anträge wurden allesamt vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte gestellt.
Um zu gewährleisten, dass der Ski- und Gästebus rechtzeitig und unter Einhaltung aller Vorgaben den Betrieb aufnehmen kann, wurde bereits mit dem Ausschreibungsprozess begonnen. Die Vergabe kann ebenfalls nur vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte erfolgen.

Zweckvereinbarung

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat die Aufgabenträgerschaft der Gästebusse, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte, auf die Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau übertragen. Die Aufgabenträgerschaft kann nur auf Gemeinden oder einen Zusammenschluss von Gemeinden übertragen werden. Eine Übertragung auf die Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH wurde geprüft aber nicht gestattet.
Die Alpenwelt Karwendel wird sich wie bisher um die Abwicklung der Gästebusse kümmern. Für verschiedene administrative Aufgaben müssen aber die Gemeinden die Federführung übernehmen. Um hier die Arbeitsabläufe zu vereinfachen, soll die Gemeinde Wallgau, stellvertretend für alle 3 Gemeinden, die Abwicklung der administrativen Aufgaben übernehmen.
Zu diesem Zweck soll zwischen den Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau eine Zweckvereinbarung geschlossen werden, die das weitere Vorgehen regelt und die Gemeinde Wallgau bevollmächtigt stellvertretend für die anderen beiden Gemeinden zu handeln.

Beschluss 1

  1. Der Übernahme der Aufgabenträgerschaft für die Gästebusse wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Vorgehensweise zu Vergabe und Ausschreibung der Gästebusse wird befürwortet. Der Zweckvereinbarung zur gemeinschaftlichen Abwicklung der Gästebusse mit den Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:33 Uhr