Entwicklung Soiernstraße-Ost "Am Mühlanger"; Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Aufstellung eines Bebauungsplans; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 01.12.2020 mit der Entwicklung der Soiernstraße-Ost beschäftigt und hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Flächennutzungsplan für die dargestellten Flächen in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.

  1. Die entsprechenden Grundabtretungen, die Eintragungen eines Einheimischenmodells und die Übernahme der Planungskosten, sowie der Kosten für den naturschutzfachlichen Ausgleich müssen durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrags von den Anliegern getätigt bzw. getragen werden.

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Erschließung des Gebiets über den Abschluss eines Erschließungsvertrags, sowie Kostenerstattungsverträge durch die Grundstücksbesitzer zu regeln. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Angebot einzuholen und eine Information für Gemeinderäte und Anlieger zu organisieren.

Am 04.03.2021 fand eine Besprechung mit den betroffenen Grundstückbesitzern statt. Im Nachgang dazu haben alle die Zustimmung zu folgenden Punkten per Email erklärt:

- Übernahme der Planungskosten für Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan
- Grundabtretung für öffentliche Straße (wo notwendig)
- Eintrag des Einheimischenmodells (Weilheimer-Modell)
- Übernahme der Kosten für die Erschließung (Gemeinde strebt Modell der Erschließungsträgerschaft mit der Fa. Bayerngrund an, Kostenerstattungsverträge mit den Anliegern, 100%ige Kostenübernahme im Verhältnis der Grundstücksgrößen) Honorar Bayerngrund übernimmt die Gemeinde

Die Finanzierung der Erschließung über die Erschließungsträgerschaft hat zur Folge, dass die Anlieger die Kosten zu 100 % tragen müssen. Wenn die Maßnahme über die Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet würde, hätte die Gemeinde einen Eigenanteil von 20 % zu tragen. Dazu hat der Gemeinderat im Jahr 2003 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass künftige Entwicklungen über diese Variante abzurechnen sind.

Der Bauausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Gemeinde die Honorarkosten für die Durchführung dieser Maßnahme übernehmen soll. Nach einem ersten Angebot liegen diese bei ca. 30.000,00 € für die Erschließung des Gebiets.

Damit für die Anlieger und auch für die Gemeinderäte das Verfahren nochmals genauer erläutert wird, soll für die Durchführung der Erschließungsträgerschaft eine Info-Veranstaltung organisiert werden. Dies macht dann Sinn, wenn sich auch der Gemeinderat für die Entwicklung der Flächen mit dem Aufstellungsbeschluss ausgesprochen hat.

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat beschließt die Entwicklung der dargestellten Flächen zum Allgemeinen Wohngebiet. Der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan, sowie der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wird gefasst. Der Geltungsbereich wird gemäß der vorgestellten Planung festgelegt. Die Änderung bzw. Aufstellung soll im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern abzuschließen. Es sollen die Grundabtretungen, die Regelungen für ein Einheimischenmodell und die Übernahme der Kosten darin geregelt sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Die Erschließung des Gebiets soll über den Abschluss eines Erschließungsvertrags, sowie Kostenerstattungsverträge durch die Grundstückseigentümer abgewickelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Information für Gemeinderäte und Anlieger zu organisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Der Auftrag für die planerische Begleitung der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanverfahrens soll gemäß dem Angebot vom 25.01.2021 an das Planungsbüro akfu-Architekten und Stadtplaner, Germering vergeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2021 07:02 Uhr