Markt Mittenwald; Neubau einer Schulturnhalle, Einvernehmen gemäß § 4 Volksschulvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass der Markt Mittenwald plant eine Schulturnhalle zu errichten. Im Volksschulvertrag aus dem Jahr 2007 zwischen dem Markt Mittenwald und den Gemeinde Krün, Wallgau, Kochel und Jachenau ist geregelt, dass bei Investitionen dieser Größenordnung das Einvernehmen der Partnergemeinden herzustellen ist.

Nachdem die Turnhalle nicht nur für Schulzwecke gebaut werden soll, sondern auch für andere (vereinsmäßige) Nutzungen vorgesehen ist, muss die Kostenaufteilung und die damit verbundene Umlage auf die Kosten pro Schüler besonders berücksichtigt werden. Diese Kostenaufteilung wird im „Schreiben Kostenaufteilung“ erläutert.

Nach Auffassung der Verwaltung ist der Ansatz des Marktes Mittenwald in Ordnung und das Einvernehmen kann erklärt werden.

Das Gremium vertritt einheitlich die Auffassung, dass der Bau der Halle zu unterstützen ist.

Beschluss

Mit dem Neubau einer Dreifachturnhalle (2 Hallenteile für den schulischen Bedarf) des Marktes Mittenwald auf der Grundlage des Erläuterungsberichtes vom 17.05.2021 und dem Anschreiben vom 14.07.2021 besteht auf der Grundlage des § 3 des Volksschulvertrages zwischen der Marktgemeinde Mittenwald und den Gemeinden Krün, Wallgau, Kochel am See und Jachenau vom Jan/Feb. 2007 Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2022 20:09 Uhr