Bauamt; Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für die FlurNr. 1161/4
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass es eine konkrete Bebauungsabsicht für die FlurNr. 1161/4 (Nähe Karwendelstr. 15) gibt. Um klarzustellen, dass es sich für die Gemeinde um ein Grundstück im Innenbereich handelt, muss eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB erlassen werden. Mit dieser Satzung werden lediglich die Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich definiert, es können aber keinerlei weitere Festsetzungen erlassen werden. Allerdings ist für diese Art der Satzung kein aufwendiges Verwaltungsverfahren notwendig, so der Bürgermeister. Die Beurteilung eines Bauantrags erfolgt dann nach den Maßstäben des Innenbereichs (das Vorhaben muss sich u.a. in die umliegende Bebauung einfügen).
Das Gremium stimmte dem Satzungsentwurf zu. Diese Innenbereichssatzung in der Ausprägung als Klarstellungssatzung ist die erste im Gemeindegebiet Krün.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für die FlurNr. 1161/4. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2021 07:21 Uhr