Satzung für die Erhebung der Hundesteuer; 1. Änderung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 20. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 20. Sitzung des Gemeinderates | 08.02.2022 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 23.11.2021 hat der Gemeinderat die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2022 beschlossen. In dieser Satzung wurde in § 9 die Fälligkeit auf dem 01. Februar jeden Jahres festgesetzt.
In der praktischen Umsetzung ist die Fälligkeit am 01.02. allerdings ungünstig, erklärte der Bürgermeister. Aufgrund der Monatsfrist können Änderungs- bzw. Neubescheide nicht mit der allgemeinen Fälligkeit erlassen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fälligkeit auf den 01. März eines jeden Kalenderjahres zu verschieben.
Beschluss
Die 1. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) wird beschlossen, sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.05.2022 20:03 Uhr