Bebauungsplan Tiefkarstraße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Laut Ausführungen des Bürgermeisters hat der Gemeinderat für den Bereich der Tiefkarstraße einen Bebauungsplan beschlossen. Das Verfahren wurde eingeleitet und die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Als dann ihm Rahmen der Untersuchungen für ein Rückhaltebecken am Kranzbach das Überschwemmungsgebiet definiert wurde, waren große Teile des Plangebiets „Tiefkarstraße“ davon betroffen. Das Bebauungsplanverfahren konnte nicht abgeschlossen werden.
Die Neuberechnung des Überschwemmungsgebiets auf Grundlage von aktualisierten Daten und der Erweiterung des Untersuchungsgebietes für den Kranzbach hat ergeben, dass aus dem Bereich des Bebauungsplans „Tiefkarstraße“ nur noch ein sehr kleiner Bereich betroffen ist.
Dieser Bereich kann im Zuge der Bebauung angeglichen werden, sodass der Baukörper vom Hochwasser nicht mehr betroffen sein wird. Wegen der geringen Fläche ist auch für Dritte kein Schaden durch die Auffüllung zu erwarten. Der wegfallende Retentionsraum fällt unter die Bagatellgrenze und kann somit in der Abwägung behandelt werden.
Diese neue Situation wurde nun insbesondere in der Begründung in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Änderung macht es jedoch erforderlich, dass der Bebauungsplan im Verfahren nochmals ausgelegt wird. Die Bürger und Träger öffentlicher Belange sind noch einmal zu beteiligen. Aufgrund der geringfügigen Änderung jedoch nur die Behörden, die mit dem Thema Hochwasser befasst sind (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und Regierung von Oberbayern).
Nach dieser Beteiligung muss der Gemeinderat ggf. mit Einwänden umgehen und die Abwägung beschließen. Sollten keine größeren Änderungen mehr vorgenommen werden, kann dann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Damit wäre das Baurecht geschaffen und die Bebauung der Grundstücke ab Frühjahr 2019 möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat Krün billigt den nach den Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Tiefkarstraße in der Fassung vom 18.12.2018 und beauftragt die Verwaltung den geänderten Bebauungsplanentwurf gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Stellungnahmen können von der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:24 Uhr