Energie- und Gaskrise; Diskussion und Beschluss von Energieeinsparungsmöglichkeiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bürgermeister erinnert an die seit 23.06.2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans für die Gasversorgung. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaftsbetriebe sind angehalten Energie zu sparen. Dies gilt natürlich auch für Gemeinden, stellt der Bürgermeister klar.

Die Gemeinde Krün bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Energieeinsparung und wirtschaftlicher Grundlage „Tourismus“ sowie zwischen Vorbildfunktion und funktionierendem Vereinsleben.

Der Bürgermeister gab daher folgende Einrichtungen/Themen im Hinblick auf Energieeinsparung zur Diskussion frei: 

  • Betrieb Barmseelift, ggf. Flutlicht
  • Beschneiung Barmseelift
  • Loipen, ggf. Flutlicht Nachtloipe
  • Beschneiung Loipen
  • Eisplatz ggf. mit Flutlicht
  • Weihnachtsbeleuchtung und Christbäume

Die Gemeinderatsmitglieder sprachen sich zum einen für die Energieeinsparungsmaßnahmen aus, zum andern wurde vorgeschlagen, die Weihnachtsbeleuchtung trotzdem in einen verkürzten Zeitraum brennen zu lassen. Außerdem wurde eine Zeitschaltuhr für die Kurparkbeleuchtung gefordert. Diese Umsetzung wird bereits technisch geprüft. 

Beschluss

Im Rahmen der Maßnahmen zur Energieeinsparung wird abweichend zur bisherigen Praxis wird für den Winter 2022/2023 folgendes beschlossen:

  • Der Barmsee-Lift wird in Betrieb genommen
  • Die technische Beschneiung am Barmsee-Lift wird durchgeführt
  • Flutlicht-Abende werden am Barmsee-Lift nicht angeboten
  • Die Loipen werden gespurt
  • Die technische Beschneiung für die Loipen im Bereich Bärnbichl wird nicht durchgeführt
  • Regelmäßige Flutlichtabende werden an der Nachtloipe nicht angeboten. Die Vereine können, nach Abstimmung mit der Gemeinde, für die Dauer von Trainingseinheiten das Flutlicht anschalten.
  • Die Eisplätze werden präpariert.
  • Regelmäßige Flutlichtabende werden an den Eisplätzen nicht angeboten. Die Vereine können, nach Abstimmung mit der Gemeinde, für die Dauer von Trainingseinheiten bzw. Turnieren das Flutlicht anschalten.
  • Die Weihnachtsbeleuchtung wird vom 23.12.2022 bis 08.01.2023 in Betrieb genommen. Die Christbäume der Gemeinde werden in gewohnter Weise aufgebaut und die Brenndauer der Leuchtmittel mittels Zeitschaltuhr gesteuert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 07:40 Uhr