Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) vom 01.06.2021; 1. Änderung, Satzungbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Satzung ist folgende Anpassungen wegen der Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 01.01.2023 notwendig: 

§ 6 Umsatzsteuer

Die in dieser Verordnung genannten Beträge verstehen sich brutto, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Sie beinhalten den derzeit aktuellen Regelsteuersatz gemäß § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.“

Der Haupt- und Finanzausschuss besprach bei der Sitzung am 08.11.2022 außerdem mögliche Änderung der Parkgebühren. Einheitlich wurde die Meinung vertreten, an der Gebührenhöhe nichts zu ändern.
Der Bürgermeister berichtete im Anschluss über die Parksituation am Bahnhof Klais. Die Park & Ride Plätze sind immer belegt, der gebührenpflichtige Bereich meist leer. Um der Gebührenpflicht zu entkommen, parken die Wanderer und Loipenbenutzer auf den gebührenfreien Stellplätzen, die für die Kunden der Deutschen Bahn vorgesehen sind. Verschiedene Änderungsvorschläge wurden diskutiert. Es wurde letztlich vorgeschlagen, die Park & Ride Plätze zu verringern und den kostenpflichtigen Parkplatz auszuweiten. 

  1. Eine Änderung der Gebühren in der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) soll nicht vorgenommen werden.
  2. Für den Parkplatz Nr. 2 Parkplatz am Bahnhof Klais sollen die Park & Ride Plätze verringert und der kostenpflichtige Parkplatz ausgeweitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung des Gemeinderats eine entsprechende Änderungssatzung auszuarbeiten, die zusätzlich auch die Klarstellung zur Umsatzsteuerpflicht enthält.

Gemeinderat Schober befürwortete im Bereich Bahnhof Klais eine Reduzierung der Parkgebühren auf 3 Euro, um vor allem Einheimische, welche im Winter dort zum Langlauf parken, zu entlasten. Der Bürgermeister entgegnete, dass die Parkgebühren in der bestehenden Höhe so beibehalten werden müssen, um den Betrieb und Unterhalt der Parkplätze kostendeckend erfüllen zu können. 
Eine Ermäßigung soll für Inhaber einer „Ehrenamtskarte“ eingerichtet werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Krün (Parkgebührenverordnung) vom 01.06.2021. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.12.2022 09:04 Uhr