Stromversorgung Krün; Abschluss eines Konzessionsvertrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der mit der Firma Bayernwerk AG (als Rechtsnachfolger von E.ON) geschlossene Strom-Konzessionsvertrag endet am 15.05.2023, berichtete der Bürgermeister. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss die Gemeinde dieses Ende und die geplante Neuvergabe zwei Jahre vor Ablauf des Vertrags im Staatsanzeiger bekannt machen. Dies wurde von der Verwaltung durchgeführt und eine Frist für die Interessenbekundung an einem Neuabschluss bis zum 31.08.2021 gesetzt. Innerhalb dieser Frist hat die Fa. Bayernwerk AG und Karwendel Energie & Wasser GmbH, Mittenwald das Interesse bekundet.

Wie bei der GR-Sitzung am 19.10.2021 erläutert, hat die Interessensbekundung mehrerer Anbieter ein kompliziertes Vergabeverfahren zur Folge, welches die Gemeinde nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder mit Hilfe des Kommunalen Prüfungsverbandes durchführen kann. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, würden alleine durch diese Beratungsleistungen Kosten zwischen 15.000 € - 40.000 € entstehen. 

Nach mehreren Gesprächen und der Vereinbarung einer kürzeren Laufzeit für den Konzessionsvertrag mit Bayernwerk AG hat die KEW GmbH, Mittenwald ihr Interessenbekundung wieder zurückgenommen (Schreiben vom 09.09.2022). Damit gibt es derzeit nur einen Interessenten für die Stromkonzession in Krün.

Der Vertrag wird mit 20jähriger Laufzeit abgeschlossen, die Gemeinde hat aber die Möglichkeit nach 5, 10 oder 15 Jahren zu kündigen. Der Vertrag orientiert sich sehr eng am Mustervertrag für Konzessionsvergaben.

Beschluss

Dem Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird zur Unterschrift des Vertrages ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.12.2022 09:04 Uhr