Innenbereichsatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Barmsee; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 31. Sitzung des Gemeinderates 20.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bürgermeister berichtet, dass für die FlurNr. 262/10 im Ortsteil Barmsee eine Anfrage zur Bebauung vorliegt. Die Fläche liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Ohne Überplanung der Fläche durch die Gemeinde ist eine Baugenehmigung nicht zu erhalten.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.12.2022 folgendes beschlossen: 

„Der Bauausschuss stimmt der Bebauung der FlurNr. 262/10 grundsätzlich zu und empfiehlt dem Gemeinderat das Verfahren zum Erlass einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einzuleiten.“

Der Gemeinderat ist für die Bauleitplanung der Gemeinde das zuständige Gremium und muss den Aufstellungsbeschluss fassen, erklärt der Bürgermeister. Es soll aber auch ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, zum Eintrag eines Einheimischenmodells etc. abgeschlossen werden. Zusätzlich muss der Planungsauftrag vergeben werden.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 08:41 Uhr