Innenbereichsatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Barmsee; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 33. Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bürgermeister erinnert, dass der Gemeinderat mit Beschluss vom 20.12.2022 das Verfahren für das Aufstellen einer Innenbereichssatzung (Einbeziehungssatzung) für den Ortsteil Barmsee eröffnet hat. Jetzt soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit veranlasst werden. Der Bürgermeister stellte den Geltungsbereich der Satzung dar und wies darauf hin, dass die drei südlichen, unbebauten Grundstücke nun zwar zum Innenbereich einbezogen werden, ein konkretes Baurecht aber besonders im Hinblick auf die Erschließung im konkreten Einzelfall geprüft werden muss. Zudem wurde noch einmal der Sicherheitsradius geprüft, welcher sich um den Erdgastank für den Campingplatz zieht. Dieser beträgt gem. Bescheid des Landratsamtes lediglich 30 Meter und schränkt die Bebaubarkeit der südlichen Grundstücke somit nicht ein. 

Der Gemeinderat stimmte der Planung zu und fasste den Billigungsbeschluss. Das Verfahren soll von der Verwaltung eingeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Barmsee zu. Der Billigungsbeschluss wird zur Planung Stand 13.02.2023 gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 07:33 Uhr