Bebauungsplan "Untere Krottenkopfstraße; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 39. Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 39. Sitzung des Gemeinderates | 12.03.2019 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Für den Bebauungsplan „Untere Krottenkopfstraße“ wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Der Gemeinderat muss nun die eingegangenen Stellungnahmen in der Abwägung würdigen. Danach kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses wäre dann für das Gebiet das Baurecht geschaffen.
Der 1. Bürgermeister verliest die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Untere Krottenkopfstraße“ mit Begründung je in der Fassung vom 20.11.2018 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:25 Uhr