Kommunalwahl 2020; Berufung des/der Wahlleiters/Wahlleiterin bzw. dessen/deren Stellvertretung
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 43. Sitzung des Gemeinderates | 15.10.2019 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Gemeinde Krün, muss der Gemeinderat für die Durchführung der Kommunalwahlen am 15.03.2020 einen/eine Wahlleiter/Wahlleiterin und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin berufen.
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, Herrn Heinz Kautecky als Wahlleiter und Herrn Franz Riesch als Stellvertreter zu berufen.
Beschluss
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG wird für die Kommunalwahl am 15.03.2020 Herr Heinz Kautecky als Wahlleiter und Herr Franz Riesch zum Stellvertreter berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 10:27 Uhr