Bebauungsplan "Alpspitzstraße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag auf Bebauung der FlurNr. 195/4 und 194 vor. Nachdem sich die Flächen im Außenbereich befinden ist ein bauplanungsrechtliches Handeln der Gemeinde notwendig. Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 31.10.2019 mit dem Thema befasst und empfiehlt dem Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Verfahren einzuleiten.

In Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern wurde der Geltungsbereich für den Bebauungsplan abgeändert. Mit der fehlenden Grundabtretung und dem Einheimischenmodell besteht Einverständnis.

Beschluss 1

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Alpspitzstraße“ mit dem vorgelegten Geltungsbereich wird gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Planung und Durchführung des Verfahrens wird das Ing-Büro A-K-F-U Architekten, Frau Urbaniak beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:29 Uhr