Kindergarten; Defizitausgleich von 2013 bis 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger erläutert, dass sich die Gemeinde gemäß der Vereinbarung über die freiwillige Betriebskostenförderung für den Kindergarten in Krün verpflichtet, ein jährliches Defizit aus dem laufenden Betrieb bis zu einer Höhe von 10.000,00 € auszugleichen.

Wegen häufigen Personalwechsel im Pfarrbüro und mangelnder Überwachung durch das Ordinariat wurde der Gemeinde seit dem Jahr 2013 weder ein Haushalt noch eine Jahresrechnung für den Kindergarten vorgelegt. Dies wurde anfangs von der Gemeindeverwaltung mehrfach moniert, dann aber aufgegeben, nachdem auch keine Defizitbeträge in Rechnung gestellt wurden. Im Zuge der Gespräche über die Neuordnung des Vertrags zur Betriebsführung wegen des Neubaus der Kinderkrippe ist dieser Mangel wohl aufgefallen.

Das Pfarrbüro hat nun die Buchhaltung der Jahre von 2013 bis 2017 nachgebucht und das jährliche Defizit errechnet. Demnach ergeben sich folgende Beträge:

2012/2013        22.424,50 € (wird auf 10.000,00 € gekürzt)
2013/2014        930,58 €
2014/2015        1.648,37 €
2015/2016        922,92 €
2016/2017        7.762,43 €

Dies entspricht einem Gesamtdefizit von 21.264,30 €, welches von der Gemeinde auszugleichen ist. Die Zusammensetzung der Beträge wurde jeweils erläutert. Das Defizit entsteht hauptsächlich aufgrund zusätzlicher, nicht förderfähiger Personalkosten (Auszubildende, Zusatzkraft Inklusion). Nachdem für die kommenden Jahre weiterhin ein Defizit in der Größenordnung 2016/2017 und mehr zu erwarten ist, hat die Gemeinde eine Anpassung der Kindergartengebühren durch die Eltern vorgeschlagen.

Am 17.01.2019 fand dazu eine Besprechung mit Herrn Pfarrer Wehrsdorf, der Kindergartenleiterin Doris Schmitt, der Mitarbeiterin im Pfarrbüro Christine Funk und dem Kirchpfleger Andreas Funk statt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass für die Erstattung der Beträge zukünftig zeitnah zunächst der Haushalt und später auch die jeweilige Jahresrechnung bei der Gemeinde vorzulegen sind. Dies wurde zugesagt. Die Buchhaltung ist fast auf dem Laufenden und kann bis Mitte Februar die Abrechnung 2018 sowie den Haushalt 2019 zur Durchsicht bereitstellen.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, wurde eine Erstattung des Defizits in Aussicht gestellt, der Betrag müsste dann in den Haushalt 2019 eingeplant werden.

Das Gremium spricht sich einheitlich für die Erstattung des Defizits aus.
Die Gemeinderatsmitglieder Albrecht und Zick empfehlen beim Abschluss eines neuen Vertrages eine zeitliche Befristung für die Erstattungspflicht eines Defizites aufzunehmen.

Beschluss

Der Erstattung des Defizits aus dem laufenden Betrieb des Kindergarten St. Sebastian für die Jahre 2012 bis 2017 in Höhe von 21.264,30 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:24 Uhr