Bauhof; Beschaffung eines Schmalspurfahrzeugs


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 38. Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass der Leasing-Vertrag für den Holder des gemeindlichen Bauhofs aus läuft. Daher ist es nötig, für Ersatz zu sorgen. Die Übernahme des Fahrzeugs in das Eigentum der Gemeinde kommt nach Einschätzung des Bauhofs und der Verwaltung nicht in Frage. Der Holder ist sehr anfällig und die Anbaugeräte, insbesondere der Mulcher zeigen derartige Gebrauchsspuren auf, dass nur ein Austausch wirtschaftlich erscheint.

Da für die Beschaffung von Wanderwegepflegegeräten im Jahr 2017 eine Änderung der Förderrichtlinie (RÖFE-Richtlinie) eintrat, ist die Neuanschaffung eines Schmalspurgerätes förderfähig. Allerdings gibt es die Förderung nur beim Kauf, nicht bei Leasing. Hierbei kann die Gemeinde mit ca. 60 % Förderung rechnen. Die Förderhöhe rechnet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde. Nachdem erst im Dezember 2018 über die RÖFE-Richtlinie die gemeindliche Pistenraupe gefördert wurde, kann auch bei dem Schmalspurgerät vom gleichen Fördersatz ausgehen werden.
Für den Förderantrag muss der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Beschaffung des Schmalspurfahrzeugs fassen. Erst nach Erhalt des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann dann eine Ausschreibung veranlasst werden.
Der Bauhof hat sich mit einem Ersatzfahrzeug beschäftigt. Es soll ein Schmalspurfahrzeug mit einer Zwei-Mann-Kabine und folgenden Anbaugeräten beschafft werden:
  • Schneepflug
  • Schneefräse
  • Aufbaustreuer
  • Winterwanderpflegegerät
  • Auslegemäher
Nach einem ersten Informationsangebot kostet ein Fahrzeug mit dieser Ausstattung rund 230.000,00 € netto, abzüglich der Förderung blieben für die Gemeinde Kosten von rund 100.000,00 €. Dieser Betrag müsste in den Haushalt 2019 eingeplant werden. Die Bindezeit für das Fahrzeug wäre auf Grund der Förderung bei 10 Jahren.

Das Gremium spricht sich einheitlich für die Neubeschaffung aus.

Beschluss

Die Neuanschaffung eines Schmalspurfahrzeugs für die Pflege der Wanderwege wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und eine entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2021 10:24 Uhr