Markt Mittenwald; 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „zwischen Rahnstraße, Burgbergstraße und Innsbrucker Straße“; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 06.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 06.08.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Markt Mittenwald hat die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „zwischen Rahnstraße, Burgbergstraße und Innsbrucker Straße“ beschlossen und beteiligt die Gemeinde Krün als Nachbargemeinde an diesem Verfahren.

Nach Einschätzung der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Krün nicht betroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung des Marktes Mittenwald zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 für das Gebiet „zwischen Rahnstraße, Burgbergstraße und Innsbrucker Straße“ zur Kenntnis. Belange der Gemeinde Krün sind durch die Planung nicht betroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2024 16:06 Uhr