Zweckverband KDZ Oberland; Inanspruchnahme der Aufgabe "Vergabewesen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass auf Antrag des Bayer. Gemeindetags – Kreisverband Miesbach – die Zweckverbandsversammlung am 12.04.2019 den Zweckverband beauftragte, zu prüfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltungen häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsgemeinden hat der ZV KDZ Oberland ein Konzept für eine zentrale Beschaffungsstelle erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen. Die zentrale Beschaffungsstelle steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.
Folgende Vorteile werden durch das Vergabezentrum beim KDZ Oberland erwartet:
  • effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgängen je Mitarbeiter*in (= bessere Auslastung von Spezialwissen)
  • durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von der Personalsituation in den Kommunen
  • Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren
  • Einsparung von Aufwand für die Einführung der eVergabe in den Kommunen
  • Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien u.a.)
  • Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einmalige zentrale Durchführung von Verfahren statt zig einzelner Verfahren in den Kommunen; Beispiel: Splitt, Streusalz ….)
  • Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen

In ihrer Verbandssitzung vom 08.11.2019 hat sich die Verbandsversammlung für die Aufnahme der neuen Dienstleistung „Vergabe für Gemeinden“ entschieden. Die erforderliche Satzungsänderung ist am 29.05.2020 in Kraft getreten.



Die Kernpunkte dieses Konzeptes sind:
  • Die Verantwortung für die Vergabe incl. der Vergabe selbst verbleibt dabei bei der Ge­meinde. Die Vergabestelle unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Abwicklung der Vergabeverfahren und ist somit der „verlängerte Arm“ der Gemeindeverwaltung. Soweit gewünscht berät das KDZ Oberland die Kommunen bereits im Vorfeld der Vergabe.
  • Wie bei der Verkehrsüberwachung bzw. im Forderungsmanagement übertragen die Gemeinden die Aufgabe „Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen).
  • Die Finanzierung erfolgt nach folgendem System:
    Sockelbetrag: jede teilnehmende Gemeinde hat jährlich einen Sockelbeitrag von 0,33 Euro/Einwohner zu leisten (Anmerkung: mit diesem Sockelbetrag sollen die jährlich anfallenden Sachkosten gedeckt werden).
    Vergabeverfahren: pro Vergabeverfahren fällt ein Entgelt i.H.v. 600,00 Euro an.
    VgV-Verfahren freiberuflicher Leistung bzw. Verhandlungsvergaben für Planleistungen: da diese Verfahren besonders zeit- und arbeitsintensiv sind, fällt für diese Leistung ein Entgelt i.H.v. 3.000,00 Euro an.
    Beratende Leistungen: sollte eine Gemeinde im Vorfeld Beratung benötigen, so verrechnet der Zweckverband hierfür 90,00 Euro je Beratungsstunde.
    Sektoren- und Konzessionsvergaben: Individualpreis
    Auslagenersatz: nach Aufwand

Bezüglich der möglichen Umsatzsteuerpflicht zu oben genannten Entgelten kommt die Steuerberatungskanzlei des ZV KDZ Oberland in ihrer Stellungnahme vom 11.11.2019, aktualisiert am 09.06.2020 zu folgendem Ergebnis:
„Ein Steuerbarkeit für die Umsatzsteuer nach § 2b Abs. 3 Satz 1 UStG im Umkehrschluss entfällt.“
Gleichzeitig erhebt der Zweckverband für die Schaffung dieser weiteren Abteilung eine sog. Anschubfinanzierungsumlage i.H.v. 1,00 Euro je Einwohner. Sie dient dazu, die Anfangszeit finanziell zu überbrücken. Diese Anschubfinanzierungsumlage wird binnen drei Jahren an die Gemeinden zurückgezahlt.
Diese Kosten wurden so kalkuliert, dass sich das Produkt „Vergabewesen“ selbst trägt. Wie bei der Verkehrsüberwachung werden etwaige Überschüsse an die Gemeinden zurückerstattet.
Die Dienstleistung steht seit 07.09.2020 zur Verfügung.

Gemeinderatsmitglied Franz Ostler befürchtet, dass durch die Auslagerung dieser Verwaltungsarbeit die Betriebe aus der Region keine Zuschläge mehr erhalten könnten. Wesentliche Vorteile durch die Auslagerung des Vergabeverfahrens an den Zweckverband KDZ Oberland für die Gemeinde, könne er nicht erkennen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt bei der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.03.2021 10:15 Uhr