Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung); 1. Änderung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Schwarzenberger berichtet, dass zum 01.02.2021 die neue Abstandsflächensatzung in Kraft gesetzt wurde. Dies musste sehr kurzfristig realisiert werden, um keine rechtsfreie Zeit entstehen zu lassen. Dabei hat man sich an die Mustersatzung des Gemeindetags gehalten. Die Intention war, das Abstandsflächenrecht so aufrecht zu erhalten, wie es vor der Rechtsänderung zur Anwendung kam.
Im Nachgang zum Erlass der neuen Satzung wurde aber festgestellt, dass die neue Regelung gegenüber der bisherigen, eine Verschärfung darstellt. Das ist darin begründet, dass die Berechnung der Abstandsflächen auch neu geregelt wurde und jetzt z.B. auch die Giebelhöhe und Teile der Dachfläche bei der Berechnung herangezogen werden.
Deshalb hat der Bauausschuss auch dieses Thema vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung der Satzung in Bezug auf die Höhe von 1,0 h auf 0,8 h zurückzugehen. Mit dieser Änderung kommt man der Regelung vor der Rechtsänderung ziemlich nahe.
Das Gremium möchte die beschlossene Verschärfung berichtigen und befürwortet einheitlich die 1. Änderung der Satzung.
Beschluss
Die 1. Änderung der Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) wird beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2022 08:50 Uhr