Vollzug der überörtlichen Rechnungsprüfung; 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Küps (EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, wurde eine überholte Formulierung in der Entwässerungssatzung des Marktes Küps (EWS) bemängelt. In § 17 Abs. 2 Satz 1 der EWS ist der Halbsatz „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ zu streichen, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eine solche Regelung für nichtig erklärt hat.

Beschluss

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Küps folgende


1. Änderungssatzung
zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Küps
(Entwässerungssatzung - EWS -)


§ 1

§ 17 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 14:27 Uhr