Vollzug der überörtlichen Rechnungsprüfung; 1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Marktes Küps (WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, wurde eine überholte Formulierung in der Wasserabgabesatzung des Marktes Küps (EWS) bemängelt. In § 21 Abs. 1 Satz 1 der WAS ist der Gesetzesverweis für die staatlich anerkannte Prüfstelle anzupassen.

Beschluss

Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Küps folgende 


1. Änderungssatzung
zur Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Marktes Küps
(Wasserabgabesatzung - WAS -)


§ 1

§ 21 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Abs. 1 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verlangen.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 14:27 Uhr