Vollzug der überörtlichen Rechnungsprüfung;
1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Marktes Küps (WAS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2020 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, wurde eine überholte Formulierung in der Wasserabgabesatzung des Marktes Küps (EWS) bemängelt. In § 21 Abs. 1 Satz 1 der WAS ist der Gesetzesverweis für die staatlich anerkannte Prüfstelle anzupassen.
Beschluss
Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Küps folgende
1. Änderungssatzung
zur Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Marktes Küps
(Wasserabgabesatzung - WAS -)
§ 1
§ 21 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Abs. 1 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) verlangen.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.03.2022 14:27 Uhr