Die Verkehrserzieher der beiden Polizeiinspektionen Kronach und Ludwigsstadt organisieren die im Grundschullehrplan vorgesehene Radfahrausbildung für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen. Pro Schuljahr werden rund 500 Kinder beschult. Regelmäßig in der Zeit von März/April bis Oktober/November (fast täglich, außerhalb der Ferienzeit) findet die Ausbildung statt.
Rechtliches:
Der Verkehrsübungsplatz ist eine Einrichtung, auf welcher der im Lehrplan der Grundschule vorgesehene Verkehrsunterricht für das Radfahren mit praktischen Übungen erfolgt. Nach Art. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) fallen unter den für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand alle Aufwendungen für die Bereitstellung der Schulanlage einschließlich Sportflächen und Erholungsflächen. Träger des Schulaufwandes für Grundschulen sind die Gemeinden (Art. 8 BaySchFG).
Anforderungen (Gem. Bekanntmachung von StMI und StMUK vom 15.05.2003):
Der Übungsplatz sollte „eine dem Straßenverkehr ähnliche Gestaltung“ aufweisen und somit realitätsnah das Radfahren im Schonraum ermöglichen. Nötig sind u. a.
- sichtbare Fahrbahnbegrenzungen
- Bordsteinkanten
- Fahrradwege
- eine feste Beschilderung und ein Kreisverkehr
- fest installierte Ampelanlage und
- eine Mindestgröße von 30 x 60 Metern.
Ziel:
Bislang waren die Verkehrserzieher der Polizei mit einem 30 Jahre alten und erneuerungsbedürftigen Lkw auf den verschiedenen Übungsplätzen wie Pausenhöfen oder anderen Schulplätzen unterwegs. Viele der geforderten Bedingungen konnten dabei oftmals nicht eingehalten werden. Ziel der Bemühungen ist es seit langer Zeit, einen zentralen Verkehrsübungsplatz für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen zu schaffen. In vielen Landkreisen wurden in den letzten Jahren Verkehrsübungsplätze nach neuesten Standards geschaffen. Erstmals haben sich die Bürgermeister bei einer Sitzung des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages am 25. April 2019 mit der Materie beschäftigt.
Bei der Sitzung am 18.10.2019 in Teuschnitz wurde die Vorentscheidung für den Standort Kronach (Schulzentrum) getroffen. Vorausgegangen waren Besichtigungen verschiedener Plätze. Die Verkehrserzieher haben den Standort Kronach dabei favorisiert. Bereits am 26.07.2019 hat sich der Zweckverband Schulzentrum in seiner Sitzung bereiterklärt, den Platz sowie Mensa und Toiletten zur Verfügung zu stellen sowie die dort stehenden Garagen auf seine Kosten versetzen zu lassen.
Die weiteren Abläufe wurden bei der Sitzung am 17.07.2020 besprochen (Beauftragung Ingenieurbüro Kropf durch die Stadt Kronach, Vorbereitung eines Vertragswerks). Seit dieser Zeit fanden keine Präsenzveranstaltungen mehr statt.
Mehrere Besprechungen mit der Stadt Kronach und dem Landratsamt fanden in der Zwischenzeit statt, bei Onlinekonferenzen des Gemeindetages am 04.02.2021, 25.06.2021 und 19.11.2021 wurden die baulichen Notwendigkeiten (Aufenthaltsräume, Toiletten, Abstellräume) und die rechtlichen Rahmenbedingungen (Zweckvereinbarung der Gemeinden, Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Schulzentrum, Finanzierung, mögliche Zuschüsse) ausführlich erörtert.
Im Rahmen der Onlinekonferenz am 14.12.2021 wurde der Entwurf der Zweckvereinbarung grundsätzlich befürwortet. Anschließend erfolgten verschiedene Gespräche mit dem Landratsamt im Hinblick auf den laufenden Betrieb/Unterhalt.
Nachdem die Zweckvereinbarung im Landratsamt grundsätzlich Zustimmung gefunden und Verkehrserzieher Heiko Sesselmann noch offene Fragen zur Notwendigkeit der Räumlichkeiten beantwortet hatte, wurde die Zweckvereinbarung bei der Onlinekonferenz am 12.01.2022 von den Bürgermeistern befürwortet.
Schließlich fand am 27.01.2022 die finale Onlinekonferenz mit allen Beteiligten (Städte und Gemeinden, Polizei, Planer, Landratsamt) statt. Die Kostenentwicklung war dabei noch ein wesentliches Thema (Erhöhung der MWSt., Baupreisentwicklung usw.). Die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband soll über eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden. Die Gemeinden sprachen sich dafür aus, dass typische Hausmeistertätigkeiten über den Zweckverband geregelt werden. Für größere Maßnahmen, die in einigen Jahren anstehen könnten, müsse ggfls. der Weg über eine Investitionskostenumlage gegangen werden. Die Onlinekonferenz gab „grünes Licht“ für die Zweckvereinbarung/Kooperationsvereinbarung und beauftragte die Stadt Kronach, die Baugenehmigung einzuholen und die Fördermittel zu beantragen. Die Abwicklung der Maßnahme soll 2022 noch beginnen und 2023 abgeschlossen werden.
Die gefundene Lösung schafft optimale Bedingungen für die Radfahrerausbildung im Landkreis und ermöglicht durch die Anbindung am Schulzentrum auch Synergien. Auch aus Sicht der Marktgemeinde ist die gefundene Lösung durch die Nähe zur Kreisstadt von Vorteil. Eine 70 m lange Asphaltfläche auf dem Schulgelände vorzuhalten wäre ebenfalls sehr aufwändig gewesen. Der neu entstehende Schulhof ist in den Planungen stattdessen auch für die Mittags- und Ganztagsbetreuung vorgesehen.
MGR Dr. Ralf Pohl sah die Verkehrserziehung der Kinder als wichtige Aufgabe der Kommunen an. Das Projekt sei sehr sinnvoll und sollte deshalb unterstützt werden. Besonders hob er die Zusammenarbeit der Landkreiskommunen hervor. So habe man eine für alle Beteiligten sorgfältig geplante und kostensparende Lösung finden können, so Dr. Pohl.
MGRin Ursula Eberle-Berlips lobte die Vorbereitung durch den Vorsitzenden des Bay. Gemeindetags des Kreisverbandes Kronach, Bernd Rebhan. Dank seiner Hilfe war es möglich, eine zielgerichtete Lösung für einen zentralen Verkehrsübungsplatz auf den Weg zu bringen. Besonders lobenswert sei die konstruktive interkommunale Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder. Aus ihrer Sicht sollte das Projekt unterstützt und die Zweckvereinbarung abgeschlossen werden, so Eberle-Berlips.