Bauantrag-Nr. 12/2022; Bauvorhaben: Errichtung eines Garagenhofes, FlNr. 465/2 Gemarkung Küps, Weinbergstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Garagenanlage mit insgesamt 36 Fertiggaragen und einer verkehrlichen Erschließung in Richtung der Weinbergstraße. In diesem Bereich ist auch die Neuanbindung der Einmündung der Weinbergstraße an die Bundesstraße B173 neu zu gestalten. Hierbei könnten auch Flächen des Baugrundstückes benötigt werden und der Flächenbedarf beträfe im ungünstigsten Fall den Bereich der vier westlichsten Garagen. Es ist vereinbart, dass der Bauherr diese in diesem Fall zurückbauen wird. Dies ist als Genehmigungsauflage im entsprechenden Bescheid mit aufzunehmen.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Industrie“ des Gemeindeteiles Küps und ist im gültigen Flächennutzugsplan ausgewiesen als GE = Gewerbegebiet. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein; die Erschließung ist gesichert. Die noch nötige Abstandsflächenübernahme durch den Besitzer der Flur-Nr. 465/4 ist vom Bauherrn selbst einzuholen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter der Voraussetzung, dass der Bauherr sich vertraglich verpflichtet, die vier westlichen Garagen bei einer Umsetzung der Bundesstraßenneuanbindung zurückzubauen. Dies ist in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. Die Verwaltung weist den Bauherrn auf die noch nötige Abstandsflächenübernahme hin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.04.2022 08:52 Uhr