Informationen des Ersten Bürgermeisters; Altlastenbeseitigung der ehemaligen Lackfabrik in der Weinbergstraße 9/11 in Küps; Abschlussdokumentation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Bürgermeister Bernd Rebhan informierte den Marktgemeinderat, dass mit Datum vom 08.04.2022 nunmehr die Abschlussdokumentation vom Ingenieurbüro Main Umwelt GmbH Bad Berneck zur Altlastenbeseitigung vorliege.

Zusammenfassend wird in den mit Anlagen insgesamt 348 Seiten umfassenden Dokument festgestellt:

Mit der Beräumung der unterirdischen Anlagenteile, bestehend aus einem Heizöltank, 2 x 60  m³  Chemikalientanks, einem 4-Kammertank und dem Aushub der oberflächennahen Auffüllung sowie weiterer bei der Flächenbeweissicherung ermittelten, schädlichen Bodenveränderungen und Beweissicherung der Aushubhohlformen, der Untersuchung und mittelbar zutretenden Grundwassers wurden für den Standort der ehem. Lackfabrik in der Weinbergstr. 9/11 in Küps die schädlichen Bodenveränderungen/Altlasten, die als Quelle vorlagen, beseitigt.

Die ergriffenen Maßnahmen lassen nach Abschluss der Altlastenbeseitigung als Quellensanierung folgende Fazits ziehen:

  1. Es konnte mit den Untersuchungen belegt werden, dass im Untersuchungsraster keine Beeinträchtigung der Schutzgüter Grundwasser und Mensch vorliegt.
  2. Die Grundwasseruntersuchungen belegen, dass die Grundwasserverunreinigung beseitigt wurde.
  3. Die Einhaltung der vorgeschlagenen Vorsorgewerte der BBodSchV Anhang 2 Nr. 4, ergänzt durch die sich teils entsprechenden Zuordnungswerte des Verfüllleitfadens in den nicht ausgehobenen Bereichen und den Aushubhohlformen steht dafür ein, dass auch künftig keine Anhaltspunkte für das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen zu besorgen sind.
  4. Durch die Verwendung von natürlichen Gesteinsschotter zur Geländeprofilierung und Aushubhohlformauffüllung entstehen ebenfalls keine schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen.
  5. Eine Nutzung als Wohnbebauung kann erfolgen.

Nach unserer Auffassung kann das Gelände der ehem. Lackfabrik in der Weinbergstr. 9/11 in Küps mit den Fl.-Nr. 447, 447/6 und 447/7 der Gemarkung Küps aus dem Altlastenkataster ohne Einschränkung entlassen werden.

Die Abschlussdokumentation kann nunmehr dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden, um die Bestätigung der Altlastenfreiheit zu erhalten. Danach ist der Weg frei für die Weiterveräußerung zur Wohnbebauung betonte der Bürgermeister mit Blick auf die erfolgreiche Entwicklung auf diesem Grundstück. Der über fast fünf Jahre währende Einsatz für die Beräumung der Fläche habe sich gelohnt. Sein Dank galt dem Freistaat Bayern für die Fördermittel (Förderoffensive Nordostbayern/EFRE), den beteiligten Förderstellen Amt für ländliche Entwicklung und der Regierung von Oberfranken sowie der Verwaltung für die Umsetzung, namentlich Christian Ebertsch.

Datenstand vom 14.04.2022 08:52 Uhr