Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "südlich der Ringstraße" im Gemeindeteil Küps;
Aufstellungsbeschluss, Genehmigung des Planentwurfes, Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2021 die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes „südlich der Ringstraße“ grundsätzlich befürwortet und das Ingenieurbüro IVS GmbH, Kronach, mit der Planung beauftragt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt zu geben und auch in unsere Homepage einzustellen.
Der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 12.04.2022 wurde dem Gremium zur Genehmigung vorgelegt und erläutert.
Fraktionsübergreifend wurde festgelegt:
- Steingärten zu verbieten,
Errichtung von Zisternen zu verpflichten.
Die Errichtung von Solarthermie und / oder Photovoltaik soll unter Umständen verpflichtend festgelegt werden. Hierzu erarbeitet die Verwaltung mit dem Planungsbüro einen Auflagenvorschlag für den Bebauungsplan bis zur nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung.
Beschluss
Dem vorliegenden Planentwurf in der Fassung vom 12.04.2022 wird zugestimmt mit den in der Sachdarstellung fraktionsübergreifend erarbeiteten Festlegungen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden ist in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2022 08:52 Uhr