Wahlen - Vollzug des GLKrWG
Wahl des Ersten Bürgermeisters des Marktes Küps am 29.01.2023
Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat muss aus dem Kreis der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG genannten Personen (Erster Bürgermeister, einer der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Marktgemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten – die genannte Reihenfolge ist hierbei nicht verbindlich) einen Wahlleiter und seinen Stellvertreter berufen.
Ausgeschlossen von der Berufung ist, wer mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter eines Wahlvorschlages, bzw. dessen Stellvertreter ist.
Nachdem es um den Vollzug des strengen, stark formell geprägten Wahlrechts geht, sollten zweckmäßigerweise, wie schon bei allen Wahlen in der Vergangenheit auch, sachkundige Bedienstete des Marktes Küps berufen werden.
Der Erste Bürgermeister schlug deshalb vor, Torsten Michel als Gemeindewahlleiter und Eva Jäckisch als Stellvertreterin für die Wahl des Ersten Bürgermeisters des Marktes Küps am 29.01.2023 zu berufen.
Beschluss:
Für die im Betreff genannte Wahl werden die Bediensteten des Marktes Küps, Torsten Michel zum Wahlleiter und Eva Jäckisch zur Stellvertreterin des Wahlleiters berufen.
Abstimmung: einstimmig
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.06.2022 10:48 Uhr