Bauantrag-Nr. 2/2022; Bauvorhaben: Errichtung eines Sendemastes, FlNr. 484 Gemarkung Küps; Bauort: Weinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich von Küps, in einem Gebiet, das nach dem gültigen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen ist. Das Bauvorhaben gilt nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als Anlage der öffentlichen Ver- und Entsorgung (Rundfunk-/Fernsehtürme/Sendemasten) als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Für die Genehmigungsfähigkeit ist Voraussetzung, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies ist der Fall.  Die ausreichende Erschließung ist gesichert. 

Im Zuge der Diskussion zeigte sich der Natur- und Umweltbeauftragte Hubertus von Künsberg-Langenstadt nicht begeistert. Er wollte wissen, ob etwas zur Strahlenbelastung und den Eingriff in die Ökologie des Umfeldes der Anlage bekannt sei. BGM Bernd Rebhan erläuterte, dass es hier ausschließlich um die Behandlung des Bauantrages zur Errichtung der Mastanlage gehe, welche Technik verbaut werde und wann, sei derzeit nicht bekannt.
 
Hubertus von Künsberg-Langenstadt regte an, den Bauherren zumindest auf ökologische Ausgleichsmaßnahmen hinzuweisen. Denkbar wäre z.B. die Pflanzung einer in der Nähe liegenden Streuobstwiese mit Obstbäumen. Diese Anregung wurde durch den Ersten Bürgermeister als Hinweis zu dem in der nichtöffentlichen Sitzung folgenden Tagesordnungspunkt Nr. 13 übernommen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2022 10:52 Uhr