Bau einer Fußwegverbindung zwischen Baugebiet Melm II und der Ortsstraße Melm bei HsNr. 7a/7b, FlNr. 1241/3 Gemarkung Küps; Annahme eines Angebotes zur Herstellung des Weges
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gegen die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes unter „Unvorhergesehenes“ erhob sich seitens des Gremiums auf Nachfrage des Ersten Bürgermeisters kein Widerspruch.
Das Gremium hat am 27.04.2022 beschlossen, zwischen dem Baugebiet Melm II, mit seinen Straßen Plouayweg und Lauschaweg, sowie der Ortsstraße Melm eine öffentliche fußläufige Wegeverbindung zu schaffen. Dazu wurde ein Teilstück der Firma Otto Mühlherr, FlNr. 1241/3 Gemarkung Küps, erworben, welches die Bürgerschaft derzeit ohnehin als Fußweg ohne Genehmigung benutzt. Die Herstellung des gepflasterten Verbindungsweges wurde nach überschlägiger Berechnung mit Kosten in Höhe von rd. 25.000 € brutto veranschlagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Angebotsaufforderung durchzuführen. Darüber hinaus hat das Gremium der Firma Mühlherr, als derzeitigen Grundstücksbesitzer und Anlieger des Fußweges, vordringlich das Recht zur Umsetzung dieser Baumaßnahme eingeräumt.
Die Firma Mühlherr, Küps hat nun im Rahmen der Angebotsaufforderung angeboten, den Fußweg im Rahmen eines Ausbildungsprojektes auf dem vom Markt Küps erworbenen Grundstück kostenlos herzustellen. Die Planung würde mit dem Markt Küps abgestimmt. Der Unterhalt des Fußweges verbleibt nach dessen Herstellung beim Markt Küps. Der Erste Bürgermeister stellte diese Vorgehensweise im Gremium zur Diskussion und schlug vor, das Angebot anzunehmen.
Finanzen
keine
Beschluss
Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt das Angebot an. Die Firma Mühlherr soll im Rahmen eines Ausbildungsprojektes die fußläufige Verbindung im Sinne der Sachdarstellung auf dem vom Markt Küps erworbenen Grundstück kostenlos herstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2022 09:39 Uhr