4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Luitpoldlinden im Gemeindeteil Schmölz; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Zeit vom 30. Mai bis 1. Juli 2O22 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt. Die während dieser Frist vorgelegten Eingaben sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS – Kronach vom 13. September 2022 behandelt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die während der echten Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplanung wurden vom Marktgemeinderat des Marktes Küps in der Sitzung am 13.09.2022 behandelt. 
Nach diesem Abwägungsbeschluss werden die Planungsunterlagen überarbeitet; eine verfahrensmäßige Abdeckung der Änderung ist nicht erforderlich.

Beschluss
Die Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS – Kronach vom 13. September 2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses, wobei nach entsprechender Abwägung mit den darin getroffenen Feststellungen Einverständnis besteht und die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Gleichzeitig beschließt der Marktgemeinderat den qualifizierten Bebauungsplan "Gewerbegebiet ,,Luitpoldlinden" westlich der KC 13 und südlich der St 2200" im Gemeindeteil Schmölz, in der aktuellen Fassung. 

Abstimmungsergebnis 21 : 0

Beschluss

Satzungsbeschluss 
Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. S. 1353), in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), erlässt der Markt Küps folgende

Satzung:
§ 1
Der Bebauungsplan des Marktes Küps für das Gewerbegebiet „Luitpoldlinden“, westlich der KC 13 und südlich der St 2200 im Gemeindeteil Schmölz, betreffend die unter Punkt 5.8. der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Zeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung, gefertigt vom Ingenieurbüro IVS, in der Fassung vom 22. September 2020, geändert am 25. Januar 2022 und am 13. September 2022 wird hiermit beschlossen.

§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 11:11 Uhr