Bauantrag-Nr. 49/2022; Neubau einer Leichtbau-Lagerhalle, FlNr. 314/7 Gemarkung Schmölz; Bauort: Nähe Luitpoldstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „zwischen KC 13 und Schafgasse, nördlich der St 2200“ im Gemeindeteil Schmölz. 

Dieses Bauleitverfahren war Voraussetzung für die Genehmigung einer Produktionshalle (Bauantrag 39/2011, LRA-Nr. B-2011-277) auf dem Grundstück FlNr. 314/1 Gemarkung Schmölz und wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates am 13.12.2011 in Gang gesetzt. 

Das Verfahren wurde fortgesetzt mit der frühzeitigen Beteiligung, der Würdigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit der Beschlussfassung, die getroffenen Feststellungen einzuarbeiten und nachfolgend die öffentliche Beteiligung durchzuführen. 

In diesem Zusammenhang wurden auch die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens, weitere Abstimmungen mit dem Straßenbauamt und dem Landratsamt durch das laufende Planfeststellungsverfahren B 303 neu und dessen mögliche Auswirkungen auf das Baugebiet sowie Anschlussvarianten an die KC 13 erforderlich, sowie die Festlegung von Ausgleichsflächen/-maßnahmen. 

Die Ergebnisse des hierzu notwendigen schalltechnischen Gutachtens Nr. 12.6185/1 vom 26.06.2012 der IBAS Ingenieurgesellschaft wurden eingearbeitet. 

Zum Bauantrag 39/2011 wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, unter der Voraussetzung, dass der Bauherr gegenüber dem Markt Küps nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB erklärt, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen. 

Zu den jeweils nachfolgenden Bauanträgen wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen unter der genannten Voraussetzung erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt unter der Voraussetzung der Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 3 BauGB des Bauherrn gegenüber dem Markt Küps, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes für sich und seine Rechtsnachfolger anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 10:29 Uhr