Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplans für das Sondergebiet ,,RaiBa Bürgersolarpark Emmersheim"; Behandlung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind in der Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 21.11.2022, die zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird, behandelt.

Nach einer kurzen Aussprache kam es zu folgendem Beschluss:

Beschluss

Die während der echten Bürgerbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Bebauungsplanung wurden vom Marktgemeinderat des Marktes Küps in der Sitzung am 21.11.2022 behandelt. Die Zusammenstellung des Ingenieurbüros IVS, Kronach, vom 21.11.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses, wobei nach entsprechender Abwägung mit den darin getroffenen Feststellungen Einverständnis besteht und die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Nach diesem Abwägungsbeschluss werden die Planungsunterlagen überarbeitet; eine verfahrensmäßige Abdeckung der Änderung ist nicht erforderlich.
Gleichzeitig beschließt der Marktgemeinderat den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet "Raiba Bürgersolarpark Emmersheim" in der Fassung vom 21.11.2022 sowie die Änderung des Flächennutzungsplans.

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. S. 4147), in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) und Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), erlässt der Markt Küps folgende Satzung:

§ 1
Der vorhabensbezogene Bebauungsplan des Marktes Küps für das Sondergebiet „Raiba Bürgersolarpark Emmersheim“, betreffend die unter Punkt 5.8. der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Zeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung, gefertigt vom Ingenieurbüro IVS, in der Fassung vom 21.11.2022 wird hiermit beschlossen.

§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 08:28 Uhr