Windpark Ebneth-Reuth-Küps; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2022 ö 3

Sachverhalt

1.        Bisherige Befassungen mit der Thematik Windpark Ebneth/Reuth/Küps
Bürgermeister Bernd Rebhan erinnerte an die Informationen in der Sitzung vom 13.09.2022 und die Projektvorstellung in der Sitzung vom 04.10.2022 durch iTerra (jeweils nö). In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.10.22 und durch weitere Veröffentlichungen wie im Mitteilungsblatt sind alle bislang vorliegenden Details über die Planungen weitergegeben worden. Darüber hinaus fand am 25.10.2022 eine öffentliche gemeinsame Informationsveranstaltung in der Stadthalle Burgkunstadt statt. Alle Präsentationen und weiteren Unterlagen wurden jeweils in das Ratsinformationssystem eingestellt, mit dem Ziel, das Verfahren mit größtmöglicher Transparenz durchzuführen. Der Erste Bürgermeister verwies dazu auch auf seine Ausführung in der Bürgerversammlung vom 15.11.2022.

2.        Rechtliche Rahmenbedingungen
Kurz skizzierte er nochmals die Entwicklung, die sich mit den neuen Regelungen auf Bundesebene verändert habe: Vor dem Hintergrund der klima-, energie- und sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart habe der Bund am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Mangel verfügbarer Fläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht hierbei eine Verteilung sogenannter "Flächenbeitragswerte" auf die Länder vor. Demnach sollen bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein.

Mit Blick auf das geforderte „Herunterbrechen“ der Flächenbeitragswerte hat sich der Freistaat Bayern dazu entschieden, den 18 Planungsregionen in Bayern aufzutragen, in ihren Regionalplänen im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten (weitere) Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

Um die bayerische 10H-Regelung mit dem beschriebenen System aus Wind-an-Land-Gesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz, Baugesetzbuch, Landesplanung, Regionalplanung und gemeindlicher Bauleitplanung in Einklang zu bringen, hat der Bayerische Landtag am 27.10.2022 schließlich eine Modifizierung der bayerischen 10H-Abstandsregelung der bayerischen Bauordnung beschlossen. Diese Änderung trat zum 16.11.2022 in Kraft und wird bereits dann Wirkung auf die Privilegierung der Windenergie nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zeigen.

Die 10H-Regelung besteht auch nach dem 16.11.2022 zwar im Grunde fort. Sie findet nach dem neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO jedoch keine Anwendung auf Windenergievorhaben, welche u. a.. in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft im Sinn des Art. 14 Abs.2 Satz1 Nr.1 und 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes oder auf Sonderbauflächen oder in Sondergebieten für Windkraft, die durch Flächennutzungsplan festgesetzt sind, errichtet werden.

Mit Inkrafttreten des neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO sind in Bayern grundsätzlich Windkraftanlagen in den o.g. Ausnahmefällen auch unterhalb des Mindestabstandes von 10H bauplanungsrechtlich zulässig. 

3.        Vorgaben der Regionalplanung
Neben dem Windvorranggebiet Hain-Ost sind im Gebiet des Marktes Küps bzw. im direkt angrenzenden Bereich die beiden Vorranggebiete 81 Ebneth – Nordost (Stadt Burgkunstadt, Markt Küps) und 84 Reuth – West (Stadt Burgkunstadt) ausgewiesen. Alle Vorranggebiete sind vom Regionalen Planungsverband am 08.04.2014 beschlossen und mit Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 11.09.2014 für verbindlich erklärt worden. 

4.        Konkrete Planungsabsicht von iTerra
Seitens der iTerra Energy GmbH, Gießen, ist in diesem VRG ein Bauleitverfahren angestrebt. Die Grundstücksvermittlungsgesellschaft Ebneth-Reuth oHG hat den Windpark Ebneth-Reuth-Küps vorangetrieben und das Unternehmen bereits seit Jahren als Investor eingebunden. Geplant sind bis zu sechs Windräder mit einer Gesamthöhe von rund 250 Metern, drei auf Höhe der Landkreisgrenze zwischen Ebneth und Hummenberg. Eine Windkraftanlage davon ist in der Gemarkung Oberlangenstadt geplant. Die weiteren drei Windenergieanlagen sollen bei Reuth auf dem Gebiet der Stadt Burgkunstadt aufgestellt werden, allerdings auch in der Nähe der Gemarkungsgrenze zu Burkersdorf.

Zwischenzeitlich fand ein kurzer telefonischer Austausch mit dem Büro TB Markert, welchem die Bauleitplanung übertragen werden soll, statt. Für die Realisierung des Windparks ist es iTerra wichtig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit sollen die Darstellungen flächenscharf sowie maßstabsgerecht und zum anderen sichergestellt werden, dass sämtliche von den Rotoren überstrichene Flächen innerhalb des Bebauungsplanes liegen (auch eine Vorgabe des RPV zur Anrechenbarkeit solcher Flächen – Beschluss des Planungsausschusses vom 17.11.2022). 

Das Bebauungsplanverfahren ermöglicht es, alle anstehenden Fragen abzuarbeiten und dabei eine Beschleunigung der Abläufe zu erreichen. Die Einbindung der betroffenen Kommune einerseits und zudem aller Beteiligten (Anwohner, Träger öffentlicher Belange, u. a.) bringe die gewünschte Rechtssicherheit. Der Aufstellungsbeschluss selbst hat noch keine Rechtswirkung.  In der Folgezeit sind noch diverse Verträge wie z. B. ein städtebaulicher Vertrag bzw. der Planungskostenerstattungsvertrag, Durchführungsvertrag bzw. ein projektorientierter städtebaulicher Vertrag zu schließen. Weiterhin muss die Beteiligung der Marktgemeinde Küps an dem Projekt in Absprache mit der Stadt Burgkunstadt vertraglich geregelt werden. Ein Entwurf eines städtebaulichen Vertrages war bereits im RiS eingestellt (Sitzung vom 18.10.2022). In Kürze erfolgen dazu weitere Entscheidungen.

Die beiden Vorranggebiete haben insgesamt eine Fläche von 66 Hektar. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke, die auf einer beigefügten Planunterlage dargestellt wurden:

Flurstück 682 Gemarkung Oberlangenstadt mit 22.723,73 m²
Flurstück 683 Gemarkung Oberlangenstadt mit 68.870,61 m²
Flurstück 685 Gemarkung Oberlangenstadt mit 81.577,05 m²
Flurstücke gesamt: 173.171,39 m²
Flurstücksgrößen innerhalb des Windvorranggebietes: 113.315,22 m²

Letztlich müsse der Marktgemeinderat entscheiden, ob sich Küps auch für die Einleitung eines Bauleitverfahrens ausspreche. Seitens der Stadt Burgkunstadt hat man die Firma TB Markert beauftragt und in der Sitzung am 8.11.2022 die Einleitung eines Bauleitverfahrens mit großer Mehrheit beschlossen. Zuletzt hatte das Gremium lediglich eine Absichtserklärung getroffen und die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Ebneth/Küps in Aussicht (Sitzung vom 18.10.2022). Es bestand Einigkeit, dass eine konkrete Entscheidung erst nach der Informationsveranstaltung vom 25.10.2022 erfolgen könne. Durchwegs wurde auch betont, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Windpark Hain-Ost eine Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation sehr wichtig sei. Dieses Verfahren würde dem Ziel, allen Betroffenen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen und zu Einwendungen zu geben, entgegenkommen.  

MGRin Ursula Eberle Berlips sprach sich namens der CSU-Fraktion im Marktgemeinderat für die Einleitung des Bauleitverfahrens aus. Der Windpark wird kommen, so die Fraktionssprecherin. Mit diesem Instrument habe man die Möglichkeit die Bürger bestmöglich einzubinden, für Transparenz zu sorgen und Rechtssicherheit zu erreichen.

MGR Dr Ralf Pohl erläuterte, dass erneuerbare Energien wichtiger denn je seien. Mit den bisherigen Projekten (Windpark in Hain und PV Anlagen Emmersheim/Löhlein) habe der Markt Küps seinen Beitrag zur Energiewende geleistet. Das Bauleitverfahren biete die Chance steuernd in den Prozess einzugreifen und die Interessen der Bürgerschaft zu vertreten. Abschließend wünschte er sich, dass die Standorte der WKAs so ausgewählt werden, dass Geräuschimmissionen und Verschattung für die Küpser Bürgerschaft möglichst gering gehalten bzw. vermieden werden können.

MGR Nikolai Hiesl sah das Bauleitverfahren als richtigen Weg an. Am Windpark führe wohl kein Weg vorbei. Das Bauleitverfahren biete die maximale Transparenz für die Bürgerschaft. Man müsse dieses Instrument deshalb nutzen, um die Interessen der Bürgerschaft bestmöglich zu vertreten. 

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan dankte dem Gremium für dessen Zustimmung. Im  Rahmen der Regionalplanung in den insgesamt 18 Planungsregionen würden derzeit weitere sog. „Potentialflächen“ geprüft. Hierbei handle es sich um Flächen, die derzeit nicht in die Vorranggebiete eingeflossen sind, aber auf denen Windkraftanlagen wirtschaftlich noch betreibbar wären, so Rebhan. 

Im Anschluss stellte er folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Einleitung eines Bauleitverfahrens für den Windpark Ebneth/Reuth/Küps mit dem Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB als „Sonstiges Sondergebiet Windkraft“ nach § 11BauNVO für das VRG 81 Ebneth-Nordost unter der aufschiebenden Bedingung eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Ebneth/Reuth GmbH, Gottfried-Arnold-Str. 1, 35398 Gießen (Vorhabensträger) und dem Markt Küps sowie der Erfüllung der darin geregelten finanziellen Vorleistung des Unternehmens einschließlich seiner Verpflichtungen zum späteren Abschluss eines projektorientierten städtebaulichen Vertrags.

Der Geltungsbereich betrifft dabei die dargestellten Flurnummern 682, 683 und 685 der Gemarkung Oberlangenstadt. Die Lage der Grundstücke geht aus dem beiliegenden Lageplan hervor. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die Vertragsunterlagen einzuholen und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.11.2022 08:28 Uhr