Kommunales Förderprogramm - Gemeindeumbaumanagement; Jahresbericht 2022; Festlegung des Verfügungsfonds 2023; Sanierungsvereinbarungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Jahresbericht 2022
Der Erste Bürgermeister informierte darüber, dass der im Rahmen der Städtebauförderung begangene Weg, ein Gemeindeumbaumanagement einzurichten, sich bislang sehr positiv entwickelt habe und bereits einige Erfolge zeige. Er freue sich daher, in heutiger Sitzung Frau Völkel und Herrn Schramm vom Büro Planwerk, Nürnberg, begrüßen zu können, die anschließend über die bislang erfolgten Maßnahmen berichtete.  
Insgesamt zeigt sich durch die beachtliche Zahl an Beratungen, die bislang schon erfolgt sind, dass gerade im Ortszentrum von Küps erheblicher Sanierungsbedarf gegeben ist und das Instrument des Kommunalen Fassadenprogramms und die damit verbundene Beratungsleistung durch die entsprechenden Grundstückseigentümer nachhaltig abgefragt wird. Es wurden bereits einige Sanierungsvereinbarungen geschlossen. 
Im Anschluss an die Sachdarstellung durch das Büro hatten die Mitglieder des Gremiums die Möglichkeit, offene Fragen aus erster Hand beantwortet zu bekommen. 

Frau Völkel und Herr Schramm erläuterten in diesem Zusammenhang, dass die Resonanz auf das Kommunale Förderprogramm sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Interessenten und Beratungsgespräche als auch auf die letztlich tatsächlich eingereichten Anträge als „extrem positiv“ zu sehen wäre.

In diesem Zusammenhang erläuterte Herr Schramm noch kurz die aktuelle Verkehrszählung in den Kreuzungsbereichen „Radweg“ und „B 173“. Die dort aufgezeichneten Daten werde man nun auswerten und gemeinsam mit der Verwaltung und den zuständigen Baulastträgern nach Optimierungsmöglichkeiten und Lösungsvorschlägen für das vorhandene Verkehrsaufkommen suchen.

Verfügungsfond 2023
Das seit November 2021 durch das Büro Planwerk betreute Gemeindeumbau-management wird über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert. Ein Instrument in diesem Förderprogramm ist die Einrichtung eines sog. Verfügungsfonds. Über diesen Fonds sollen dem Umbaumanagement Mittel zur Umsetzung eigener Projekte und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Der Verfügungsfonds wird durch die Städtebauförderung zu 60% finanziell bezuschusst und für ein Jahr beantragt. 
Die geplanten Projekte des Umbaumanagements orientieren sich an den im Entwicklungskonzept KEK³ festgelegten Maßnahmenvorschlägen. Im Jahr 2022 wurden darüber beispielsweise die Gestaltung und der Druck von Werbematerialien gefördert, die Honorare im Zusammenhang mit der Veranstaltungsreihe „Sanieren, Wohnen, Gestalten“ sowie die durchgeführte Verkehrserhebung. 
Für 2023 sind nun weitere Projekte geplant (siehe Anhang). Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung von Eigentümern bei der Vermarktung vorhandener Leerstände/Baulücken oder die Beseitigung von Missständen durch Gestaltung/Beklebung von Schaufenstern. Mit der geplanten Parkraumerhebung soll die bereits durchgeführte Verkehrszählung ergänzt werden, um die konzeptionellen Grundlagen für eine Verkehrsberuhigung im Ortskern zu vervollständigen. Zusätzlich sollen in diesem Jahr auch Projekte aus dem Bereich Tourismus (z.B. Aktionstag Schlösser) angestoßen werden.

Sanierungsvereinbarungen
Am Hirtengraben 10
Der Eigentümer des Anwesens am Hirtengraben 10 plant Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Insbesondere die Sanierung des Sandsteinsockels dient dessen Erhalt und damit wertvoller historischer Bausubstanz im Ortskern. Außerdem findet sich im Keller des Gebäudes die Mikwe, die als Baudenkmal geschützt ist und durch den Eigentümer seit vielen Jahren bestens gepflegt und betreut wird. 
Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird somit als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen. 
Der Eigentümer legt vor Durchführung der Maßnahmen Vergleichsangebote von Handwerksfirmen vor und klärt, ob für die Sanierungsarbeiten der Kelleraußenwände vorab eine Bauerlaubnis nach Denkmalschutzgesetz beantragt werden muss. 
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 € bezuschusst, der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000 € (40 %). Die Kosten der oben aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden allerdings voraussichtlich deutlich niedriger liegen. 

Pfarrweg 10
Der Eigentümer des Anwesens Pfarrweg 10 plant Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Der vorhandene Sandsteinsockel an Gebäude und Scheune wird saniert und somit historische Bausubstanz erhalten, außerdem wird die Fassade erneuert. Der Austausch der Fenster dient sowohl der energetischen Sanierung als auch einer optischen Aufwertung (überputzbare Rollladenkästen, Austausch Fensterbänke).
Eine Förderung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms wird somit als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen. Ziel ist aber eine Umsetzung noch in diesem Jahr. 
Der Eigentümer hat vor Durchführung der Maßnahmen bereits Vergleichsangebote von Handwerksfirmen für den Austausch der Fenster vorgelegt. Auf Basis dieser werden für den Austausch der Fenster inkl. Rollladenkästen und Fensterbänken Kosten von gut 20.000 € erwartet. Die Fördersumme beträgt also rd. 6.000 € (30%). Für die Marktgemeinde verbleibt davon ein Eigenanteil von 40 %, also rd. 2.400 €. 
Für die Fassadenarbeiten werden Vergleichsangebote noch nachgereicht. Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 € bezuschusst, der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum in Summe der Gewerke bei 8.000,-- € (40 %).

Finanzen

Verfügungsfond 15.000 €, davon 6.000 € Eigenanteil MK

Sanierungsförderung „Am Hirtengraben 10“ max. 20.000 €, davon 8.000 € Eigenanteil MK

Sanierungsförderung „Pfarrweg 10“ max.  20.000 €, davon 8.000 € Eigenanteil MK

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Darstellung der umfangreichen Maßnahmen des Gemeindeumbaumanagements, wie im Jahresbericht dargestellt. Das Gremium sieht die städtebauliche Entwicklung von Küps damit auf dem richtigen Weg und wird diesen durch weitere positive Entscheidungen und Einplanung entsprechender Finanzmittel entsprechend unterstützen. 

Der Marktgemeinderat stimmt der Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen durch das Gemeindeumbaumanagement und der Übernahme des kommunalen Eigenanteils von voraussichtlich 6.000 € zu.

Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude Hirtengraben 10 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen. 

Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude Pfarrweg 10 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 08:45 Uhr