Allgemeine Verwaltung; Sitzungsdienst der gemeindlichen Gremien Festlegung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Sitzungen gemeindlicher Gremien finden im Sinne des §22 (2) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps grundsätzlich im Rathaus statt. 
 
In der Hochphase der Corona-Pandemie hatte das BayStMI die Kommunen gebeten, die im Sinne der jeweils gültigen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung geltenden Bestimmungen zu Abstands- und Maskenpflicht sowie Impf- bzw. Genesungsnachweis auch bei Sitzungen gemeindlicher Gremien umzusetzen. 

Der Marktgemeinderat Küps hatte daraufhin in seiner Sitzung am 21.09.2021 beschlossen, Sitzungen gemeindlicher Gremien zur Einhaltung der notwendigen Abstände und weiterer Hygienevorschriften bis auf weiteres in der Turn- und Festhalle, Am Hirtengraben abzuhalten.

Inzwischen hat sich die pandemische Lage deutlich entspannt. Die Infektionszahlen befinden sich auf einem niedrigen Niveau. Quarantänebestimmungen wurden außer Kraft gesetzt und die Vorgaben zu Masken- und Nachweispflichten (bspw. „3G-Regelung“) aufgehoben.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Sitzungen des Marktgemeinderates Küps ab Mai 2023 wieder im Rathaus Küps / Sitzungssaal abzuhalten.   

Beschluss

Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 21.09.2021 wird aufgehoben. Die Sitzungen gemeindlicher Gremien finden im Sinne des §22(2) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps ab Mai 2023 wieder im Rathaus Küps, Sitzungssaal statt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 08:45 Uhr