Küpser Entwicklungskonzept KEK³; Erlass von Aufhebungssatzungen zu den Sanierungssatzungen für die Sanierungsgebiete "Ortskern Küps" (1995) und "Östlich der Bahnhofstraße" (2002)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Noch immer sind die alten Sanierungssatzungen für Küps aus den Jahren 1995 „Ortskern Küps“ sowie 2002 „Östlich der Bahnhofstraße“ in Kraft. Diese sollen nunmehr gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 4 BauGB aufgehoben werden.  Nach dieser Vorschrift sind Satzungen zu verlängern oder aufzuheben, die bereits länger als 15 Jahre in Kraft gesetzt wurden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Küps“ aus dem Jahr 1995 sowie die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Östlich der Bahnhofsstraße“ aus dem Jahr 2002 wie nachfolgend dargestellt:

Satzung
über die Aufhebung der Sanierungssatzungen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Küps“ und das Sanierungsgebiet „Östlich der Bahnhofstraße“

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für Bayern (GO) in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Marktgemeinderat des Marktes Küps folgende Satzung:

§ 1
Die Satzung des Marktes Küps über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Küps“, beschlossen in der Marktgemeinderatssitzung am 18.07.1995 und öffentlich bekanntgemacht am 04.08.1995 sowie die Satzung des Marktes Küps über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Östlich der Bahnhofstraße“, beschlossen in der Marktgemeinderatssitzung am 11.12.2001 und öffentlich bekanntgemacht am 11.01.2002, werden aufgehoben. 

§ 2
Diese Satzung wird gemäß § 162 Absatz 2 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 08:45 Uhr