Personenstandswesen, Bestellung des Ersten Bürgermeisters Bernd Rebhan zum Trauungsbeamten i.S.d. § 2 Abs. 3 AVPStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Gemeinden können ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, um den praktischen Bedürfnissen im Standesamt vor Ort Rechnung zu tragen. Im Sinne des §2 Abs. 3 AVPStG ist es deshalb als Ausnahmeregelung möglich, Bürgermeister zu Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich zu bestellen (sog. „Trauungsbeamte“ für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften). Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit.

Zuletzt hatte das Gremium mit Beschluss vom 28.03.2017 Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan zum Trauungsbeamten der Amtsperiode 2017 bis 2023 für den Standesamtsbezirk Küps bestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, den wiedergewählten Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan für die zweite Amtsperiode (ab 21.03.2023) erneut zum Trauungsbeamten des Marktes Küps zu bestellen. 


Finanzielle Auswirkungen:




Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat Küps bestellt den Ersten Bürgermeister Bernd Rebhan für den Standesamtsbezirk Küps im Sinne des § 2(3) AVPStG als Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich (sog. „Trauungsbeamte“). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 08:45 Uhr