Förderung des Ehrenamtes im Markt Küps - Anpassung der 'Richtlinie für die Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps'


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Küps hat mit seinen Beschlüssen (Sitzungen vom 18.09.2018 und 23.10.2018) einen jährlichen Ehrenamtspreis installiert und die dazugehörigen Richtlinien festgelegt. Empfänger sind insbesondere Vereine, Organisationen und Gruppen. Der Preis soll als öffentliche Anerkennung für Verdienste um das Ehrenamt, außergewöhnliches Engagement oder innovative Ideen im Bereich des freiwilligen Engagements verliehen werden. Er ist mit 500 € dotiert und wird von den beiden ortsansässigen Banken finanziert. 

Der Ehrenamtspreis wurde bislang dreimal verliehen. Preisträger waren im Jahr

2019:         DLRG Ortsverband Küps e.V. 
(Ehrenamtliche Badeaufsicht seit 30 Jahren)

2020:         Helferkreis Hubertus        
(Ehrenamtliche Hilfs- und Integrationsaufgabe in der Asylunterkunft)

2021:        Aktive Feuerwehrfrauen- und männer im Markt Küps

2022:        Förderverein für die Küpser Orchester im Markt Küps e.V.

Beschlossen wurde, für die Vergabeentscheidung ein Gremium aus je einem Vertreter der Fraktionen im MGR zu bilden. Diese Jury trifft eine Vorauswahl zur Preisvergabe und schlägt diese dem Marktgemeinderat vor - dieser wiederrum beschließt letztlich die Vergabe in nichtöffentlicher Sitzung. Die Fraktionen haben für das Gremium der Wahlperiode 2020 - 2026 als Jurymitglieder die MGR Manfred Pauli (CSU), Wolfgang Neumann (SPD) und Heiko Meusel (FW) benannt. 
                                                                               
Änderung der Vergaberichtlinie
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates Küps am 28.02.2023 schlug die Jury vor, den Ehrenamtspreis 2023 zu verleihen. Im Anschluss an den Vergabevorschlag bat die Jury das Gremium um eine Änderung der aktuellen Vergaberichtlinien. 

Vergeben werden insgesamt 500 € jährlich insbesondere an Vereine, Organisationen oder Gruppen. Der Empfänger soll die Voraussetzungen des § 10b Abs.1 Einkommensteuergesetz i. V. m. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllen. 

In der Praxis können aufgrund dieser Regelung einige Vorschläge aus der Bevölkerung bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Die Jury schlug deshalb vor, die Richtlinien zu öffnen und die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nach dem Steuerrecht aus der Richtlinie zu streichen. Hier sollte die tatsächliche ehrenamtliche Leistung für den Markt Küps in den Vordergrund gestellt werden, so die Jury. Der Marktgemeinderat sollte daher überdenken und selbst entscheiden, ob das ehrenamtliche Engagement nur deshalb nicht gewürdigt werden darf, weil eine ehrenamtliche Gruppierung die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts nicht erfüllt.  

Auch aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorschlag der Jury gefolgt und das ehrenamtliche Engagement in den Vordergrund gestellt werden. Für die Vergabe eines Ehrenamtspreises müssen alle Gruppierungen ohne Einschränkung im Markt Küps in Frage kommen können. Nachdem der Marktgemeinderat für den Ehrenamtspreis die Möglichkeit gegeben hat, auch Gruppen außerhalb von Vereinsstrukturen auszeichnen zu können, ist es wahrscheinlich, dass die in der Richtlinie genannte „Soll“-Vorgabe auch künftig nicht immer eingehalten werden kann. Der Passus mit dem Verweis auf §10b EStG sollte deshalb gestrichen werden.

Die Verwaltung hat diesbezüglich eine neue Richtline ausgearbeitet und formuliert, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

MGR Heiko Meusel als Mitglied der Vergabejury erklärte, man solle den Passus zum Ausschluss politischer Parteien, Gruppierungen und Jugendgruppen aus der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Markt Küps mit in die Vergaberichtlinie einarbeiten. Damit solle die Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises an bestehende Regelungen angeglichen werden. Die Konsequenz sei, dass politische Parteien, Fraktionen und deren Jugendgruppen für die Vergabe des Ehrenamtspreises auszunehmen sind, so Meusel.

MGR Dr. Ralf Pohl gab zu bedenken, dass die Streichung der Gemeinnützigkeit i.S.d. Steuerrechts der Jury evtl. die Vergabe des Ehrenamtspreises sogar erschweren könnte. Mit dieser bisherigen Einschränkung hätte die Jury ein Werkzeug an der Hand, welches klare Vorgaben für die Vergabe definiert, so Pohl. 

MGR Manfred Pauli als Mitglied der Vergabejury befürwortete den Vorschlag der Verwaltung, die Vergaberichtlinien zu erweitern und zu öffnen. Es sollte nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne steuerlicher Vorschriften im Vordergrund stehen, sondern vielmehr das Engagement für das Küpser Ehrenamt, so Pauli. 

Erster Bürgermeister Bernd Rebhan erklärte, dass lediglich der Beschluss aus der letzten Sitzung vollzogen wird. Auf Vorschlag der Vergabejury beschloss der Marktgemeinderat, die Richtlinie zu vereinfachen und zu überarbeiten. Der jetzt vorgelegte Entwurf öffne die Vergabe des Ehrenamtspreises auch für nicht organisierte Gruppen, die keine Gemeinnützigkeit i.S.d. Steuerrechts nachweisen können. Ziel der vorgelegten Änderung der Richtlinie sei es, ausschließlich die Bedeutung des für den Markt Küps geleisteten Ehrenamtes -ohne jegliche Einschränkung- in den Mittelpunkt zu stellen. 

MGR Nikolai Hiesl erläuterte, dass der Auftrag des Gremiums an die Verwaltung lediglich die Änderung der Vergaberichtlinie gewesen sei – inhaltlich habe man sich hier nicht festgelegt und auch nichts diskutiert. Seiner Meinung nach wäre eine Orientierung an der bestehenden Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Markt Küps für jedermann nachvollziehbar und deshalb sinnvoll.

MGRin Ursula-Eberle-Berlips erklärte, dass man hier nichts durcheinanderbringen dürfe. Die Richtlinie zur Jugendförderung beziehe sich auf feste, strukturierte Organisationen – die Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises soll das ehrenamtliche Engagement aller Bürgerinnen und Bürger über das übliche Vereinsleben hinaus würdigen. Diese Ehrung sollte für alle offen sein - Einschränkungen sollten aus ihrer Sicht hier nicht gemacht werden. Sie gab zu bedenken, dass die Vergabejury allein entscheide, welchen Vorschlag sie in den Marktgemeinderat einbringen will.

MGR Gerhard Sesselmann meinte, es käme in der Bevölkerung nicht gut an, wenn das politische Entscheidungsgremium politischen Gruppierungen einen Ehrenamtspreis zukommen lässt. Insofern favorisiere er einen Vorschlag, welcher die Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises an die bestehende Jugendförderrichtlinie anpasst.

Auf Antrag der MGRin Ursula Eberle-Berlips wurde dieser Tagesordnung auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Die Fraktionen möchten sich vor einer neuen Beschlussfassung mit einer möglichen Änderung der Richtlinie beschäftigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Küps vertragt die Änderung der „Richtlinie für die Vergabe des Ehrenamtspreises im Markt Küps – Ehrenamtspreis-Richtlinie (EAP-R 2023)“.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2023 09:31 Uhr