Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung, Umstufung und Absicht einer Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen im Baugebiet "Lohäcker" Burkersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen (Art. 47 BayStrWG). Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (z.B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr), dies regelt Art. 53 Nr. 2 BayStrWG. Die nachfolgenden Verkehrsflächen im Ortsteil Burkersdorf wurden im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ neu gebaut und stehen im Eigentum sowie der Straßenbaulast des Marktes Küps. Sie werden gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 (Ortsstraßen) bzw. Art. 53 Nr. 2 (beschränkt öffentlicher Weg) des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


  1. Widmung zur Ortsstraße Burkersdorf Nr. 10 „Lohäcker“
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes Lohäcker wurde die Straße ‚Lohäcker‘ neu gebaut. Der Straßenname wurde durch den Marktgemeinderat Küps mit Beschluss vom 19.11.2019 – TOP ö2 festgelegt. Die Straße besteht aus den Flur-Nr. 179 (Teilfläche), 329, 331/3 (Teilfläche), 342/5.
Das Teilstück 1 der Ortsstraße beginnt im Norden an der Ortsstraße Steinachweg – Flur-Nr. 40 und verläuft circa 80 Meter in Richtung Süden und endet auf Höhe der nördlichen Grenze von Flur-Nr. 329/11. Das Teilstück 2 der Ortsstraße beginnt im Westen an der Grenze zur Flur-Nr. 179 und verläuft circa 170 Meter in Richtung Osten und endet an der Grenze zur Flur-Nr. 343/1. Das Teilstück 3 (westlicher Wendehammer) verläuft circa 22 Meter in Richtung Süden und endet im Süden an der Grenze zur Flur-Nr. 329/12 und 329/13. Das Teilstück 4 (östlicher Wendehammer) verläuft circa 29 Meter in Richtung Süden und endet im Süden an der Grenze zur Flur-Nr. 329/17 und 329/18.
Im Sinne des BayStrWG sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs dienen.

Art:                         Widmung zur Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG)
Bezeichnung:                 Nr. 10, Lohäcker – OT Burkersdorf
MGR Beschluss         19.11.2019, TOP ö02
Flur-Nr.:                 Gemarkung Burkersdorf, 179 (Teilfläche), 329, 331/3 (Teilfläche), 342/5
Beginn, Ende:
Teilstück 1:                 Steinachweg Flur-Nr. 40, auf Höhe der nördl. Grenze von Flur-Nr. 329/11
Teilstück 2:                Flur-Nr. 179, an der Grenze zur Flur-Nr. 343/1
Teilstück 3:                an der Grenze zur Flur-Nr. 329/12 und 329/13        (westl. Wendehammer)
Teilstück 4:                an der Grenze zur Flur-Nr. 329/17 und 329/18        (östl. Wendehammer)
Gesamtlänge:         301 Meter

  1. Umstufung einer Teillänge des Feld- und Waldweges Burkersdorf ÖFW 04 „Scheelangerweg und Hinterlohweg“ zur Ortstraße Nr. 10 „Lohäcker“
Das in Punkt 1 beschriebene Teilstück 1 der Ortsstraße Burkersdorf Nr. 10 „Lohäcker“ ist Bestandteil des als teilweise ausgebauten Feld- und Waldweg gewidmeten ÖFW 04 – Scheelangerweg und Hinterlohweg und wird nur umgestuft. Durch die anstehende Widmung zur Ortsstraße verkürzt sich der Feld- und Waldweg Hinterlohweg entsprechend. Die einvernehmliche Umstufung ist von der Verwaltung bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Art:                         Umstufung des ausgebauten Feld- und Waldweges 
zur Ortsstraße (Art. 7 Abs. 2 BayStrWG)
Bezeichnung:                 ÖFW 04 „Scheelangerweg und Hinterlohweg - OT Burkersdorf
Flur-Nr.:                 Gemarkung Burkersdorf, 179 (Teilfläche)
Beginn:                Steinachweg Flur-Nr. 40
Ende:                         auf Höhe der nördl. Grenze von Flur-Nr. 329/11
Gesamtlänge:         80 Meter


  1. Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg Burkersdorf Nr. 4 – Rad- und Fußweg Waldstraße - Lohäcker
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ wurde ein Weg zur rad- und fußläufigen Erschließung der beiden Ortsstraßen Waldstraße und Lohäcker neu hergestellt. Der Weg beginnt im Norden an der Ortsstraße Waldstraße – Flur-Nr. 330/13 und verläuft circa 81 Meter in Richtung Süden und endet an der Ortsstraße Lohäcker – Flur-Nr. 329. Im Sinne des BayStrWG sind beschränkt-öffentliche Wege Straßen, die einem beschränkt-öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können. Hierzu zählen die Geh- und Radwege, soweit diese nicht Bestandteile anderer Straßen sind (selbstständige Geh- und Radwege).

Art:                         Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg (Art. 53 Nr.2 BayStrWG)
Bezeichnung:                 Nr. 4 - OT Burkersdorf, Rad- und Fußweg Waldstraße - Lohäcker
Flur-Nr.:                 Gemarkung Burkersdorf, 331/1
Beginn:                 Waldstraße, Flur-Nr. 330/13
Ende:                         Lohäcker, Flur-Nr. 329
Gesamtlänge:         81 Meter


  1. Absicht der Einziehung einer Teillänge des Feld- und Waldweges Burkersdorf ÖFW 15 „Flur-Nr. 331“ 
Durch die Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ hat das nördliche Teilstück seine Verkehrsbedeutung als Feld- und Waldweg verloren und ist einzuziehen. Im Sinne des Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist eine öffentlich gewidmete Straße dann einzuziehen, wenn diese jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder bei Vorliegen von überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Der einzuziehende Weg beginnt nördlich an der Waldstraße – Flur-Nr. 330/13 und verläuft circa 140 Meter in Richtung Süden, knickt dann 20 Meter nach Osten ab und endet bei der Grenze zu Flur-Nr. 332 bzw. 331. Die Zuwegung der östlich des Baugebietes anliegenden landwirtschaftlichen Flächen Flur-Nr. 332, 343/1, 8/2, 8/3, 8/4, 8/5, 8/6, 8/7 ist über das verbleibende Teilstück des ÖFW 15 mit den Flur-Nr. 331 und 347/1 gegeben. Das einzuziehende Teilstück wird somit für die anliegenden Grundstücke nicht mehr benötigt.
Im Nachgang zur Einziehung wird der Abschnitt zwischen den Ortsstraßen Waldstraße und Lohäcker entsprechend Punkt 3. des Beschlusses neu gewidmet.
Art:                         Absicht der Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
(Art. 53 Nr.1 BayStrWG)
Bezeichnung:                 OFW Nr. 15, „Flur-Nr.331“ - OT Burkersdorf, 
Flur-Nr.:                 Gemarkung Burkersdorf, 331/1, 329 (Teilfläche) 331/3
Beginn:                 Waldstraße, Flur-Nr. 330/13
Ende:                         Flur-Nr. 331, 329
Gesamtlänge:         160 Meter

Beschluss

Die Widmungen und die Einziehungsabsicht sind amtlich bekannt zu machen, die Umwidmung ist der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach einer Wartefrist von drei Monaten ist für die Einziehung eine erneute Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Einwände nötig. Im Anschluss sind die Änderungen in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2023 09:31 Uhr