Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung öffentlicher Verkehrsflächen, Verlängerung des beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 49 "Fußweg Melm I - Melm II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die nachfolgende Verkehrsfläche im Ortsteil Küps wurde neu ausgebaut und dient der besseren fußläufigen Verbindung der beiden Baugebiete Melm I & Melm II. Die neue Verkehrsfläche steht im Eigentum sowie der Straßenbaulast des Marktes Küps und verlängert den bereits gewidmeten beschränkt-öffentlichen Weg. Nr. 49 „Fußweg Melm I – Melm II“.
- Verlängerung des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 49 „Fußweg Melm I – Melm II“
Der nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt- öffentlichen Weg (Art. 52 Abs.2) gewidmet:
Bezeichnung: Weg-Nr. 49, Fußweg Melm I – Melm II – Ortsteil Küps
Flur-Nr.: Gemarkung Küps 1241/11
Anfangspunkt: Gemarkung Küps Flur-Nr. 1242 „Melm“
Endpunkt: Gemarkung Küps Flur-Nr. 1235 „Feld- und Waldweg Nr. 52“
Verlängerung: 40 Meter
Widmungsbeschränkung: Fußweg
Straßenbaulastträger: Markt Küps
Beschluss
Das zusätzliche Teilstück ist entsprechend den Ausführungen zu widmen und dem Fußweg „Melm I – Melm II“ zuzurechnen. Die Widmung ist amtlich bekannt zu machen und im Anschluss in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.03.2023 09:31 Uhr