Windpark Burgkunstadt-Küps; Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“ sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die iTerra energy GmbH beabsichtigt, im Bereich der beiden regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebiete (VRG) für die Windenenergie 81 und 84 den Windpark Burgkunstadt-Küps, bestehend aus sechs Windenergieanlagen, zu errichten. Im westlichen Vorranggebiet 81, das sich im Norden auf die Gemarkung Oberlangenstadt (Markt Küps) und im Süden auf die Gemarkung Ebneth (Stadt Burgkunstadt) erstreckt, sind insgesamt drei Windenergieanlagen vorgesehen, von denen eine im Gemeindegebiet Küps errichtet werden soll. Der östliche Teil des Windparks (Vorranggebiet 84) befindet sich vollständig auf dem Burgkunstadter Gemeindegebiet.

Nach Beratung des Projektes in den Gremien des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt wurde das Projekt der interessierten Öffentlichkeit in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 25.10.2022 vorgestellt.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 beschlossen, für die Umsetzung der Planung einen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Bereits am 08.11.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet, für die Teile des Windparks, die im Burgkunstadter Stadtgebiet liegen.

In beiden Kommunen erfolgte die Beschlussfassung jeweils unter dem Vorbehalt eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Windpark Ebneth/Reuth GmbH als Projektgesellschaft der iTerra energy Gmbh und dem Markt Küps bzw. der Stadt Burgkunstadt.

Zwischenzeitlich wurde das Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Nürnberg durch die Windpark Ebneth/Reuth GmbH mit den für die Umsetzung des Windparks erforderlichen Bauleitplanungen in Küps und Burgkunstadt beauftragt. Die Kosten für die Planung trägt der Vorhabenträger.

In einem gemeinsamen Auftakttermin der Verwaltungen des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt am 27.02.2023 mit dem Vorhabenträger und den hinzugezogenen Fachplanern wurde der weitere Verfahrensablauf diskutiert. Im Ergebnis wird seitens der Verwaltungen dem Marktgemeinderat Küps und dem Stadtrat Burgkunstadt vorgeschlagen, die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Parallel sollten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen.
Nachdem die Auswirkungen von Windenergieanlagen, insbesondere hinsichtlich des Landschaftsbildes, des Schattenwurfes und der Geräuscheinwirkungen nicht an der jeweiligen Gemeindegrenze enden, wird vorgeschlagen, die Planunterlagen der beiden Kommunen im Sinne einer Bürgerfreundlichkeit jeweils in beiden Rathäusern während der Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung parallel bereitzuhalten. Zusätzlich könnte während dieser Phase ein Abendtermin mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für die interessierte Öffentlichkeit erfolgen. Ein möglicher Termin wurde hier bereits von den beiden Verwaltungen abgestimmt und könnte am 26.05.2023 in der Stadthalle Burgkunstadt erfolgen.

Um den geplanten Windpark in seiner Bedeutung als gemeinsames Projekt des Marktes Küps und der Stadt Burgkunstadt herauszustellen, wurden im Dialog der beiden Verwaltungen eine vereinheitlichte Bezeichnung der aufzustellenden Bauleitpläne besprochen. Vorgeschlagen werden die folgenden Bezeichnungen:

Markt Küps:
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“

Stadt Burgkunstadt:
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Burgkunstadt West“
Bebauungsplan „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Burgkunstadt Ost“

Die für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorliegenden Unterlagen umfassen neben einem Lageplan des geplanten Windparks und der Darstellung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans eine Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der wesentlichen Auswirkungen, ergänzt um Fachbeiträge zum Schallimmissionsschutz und Schattenwurf sowie eine Artenschutzkartierung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erneuert den in der Sitzung des Marktgemeinderates am 21.11.2022 gefassten Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung umfassen jeweils die Grundstücke Fl.Nrn. 682 und 683 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 684 und 685, jeweils Gemarkung Oberlangenstadt.

Die Aufstellungsbeschlüsse stehen weiterhin unter der aufschiebenden Bedingung eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Windpark Ebneth/Reuth GmbH, Gottfried-Arnold-Str. 1, 35398 Gießen (Vorhabenträger) und dem Markt Küps sowie der Erfüllung der darin geregelten finanziellen Vorleistung des Unternehmens einschließlich seiner Verpflichtungen zum späteren Abschluss eines projektorientierten städtebaulichen Vertrags.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Windpark Burgkunstadt-Küps Sondergebiet Küps“. Festgesetzt werden soll ein „Sonstiges Sondergebiet Windkraft“ nach § 11 BauNVO. In der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen entsprechende Sonderbauflächen Windkraft dargestellt werden.

Der Marktgemeinderat beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den in den Anlagen des Beschlusses dargestellten Allgemeinen Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen der beiden Bauleitpläne zu beteiligen.

Hierfür wird festgelegt, dass die Unterlagen innerhalb angemessener Frist sowohl im Rathaus des Marktes Küps als auch im Rathaus der Stadt Burgkunstadt bereitgehalten werden sollen. Zusätzlich soll der Öffentlichkeit auch in einer gemeinsamen Abendveranstaltung mit der Stadt Burgkunstadt Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.

Der Marktgemeinderat beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:24 Uhr