Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 6

Sachverhalt

In Vollzug nach Art. 103 GO hat der Rechnungsprüfungsausschuss Küps die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 durchgeführt, wobei sich keine Beanstandungen aber Feststellungen und Anregungen ergaben. Die Niederschrift über das Ergebnis dieser Prüfung, wurde dem Marktgemeinderat in ihren wesentlichen Bestandteilen bekannt gegeben. Des Weiteren hat der Marktgemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung vom 21.03.2023, TOP 10nö, über weitere Feststellungen und Anregungen aus der Rechnungsprüfung beraten.

Die Prüfungsfeststellungen und –anregungen des Prüfungsausschusses für künftige Haushaltspläne (mit der Stellungnahme der Verwaltung), die dem Marktgemeinderat mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt wurden, sind auszugsweise von Marktgemeinderat Dr. Ralf Pohl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses näher erläutert worden. Demnach fanden insgesamt sechs Sitzungen des Gremiums statt.

In seiner Niederschrift vom 02.03.2023 empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Marktgemeinderat die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und die Entlastung zu erteilen.

Beschluss

  1. Die Jahresrechnung 2021 wird im Sinne der Abschlussübersicht (Soll-/Ist-Ergebnis) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. 

Abstimmungsergebnis: 16:0

  1. Für die Jahresrechnung 2021 wird die Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:24 Uhr