Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Kantstraße 17, FlNr. 448/1 Gemarkung Küps


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Kantstraße 17 (Flurnr: 448/1) haben ihr Wohnhaus bereits vor 2-3 Jahren umfassend saniert. Nun planen sie Sanierungsmaßnahmen am Nebengebäude und eine Revitalisierung dessen als Ladengeschäft (Second-hand-Laden für Baby- und Kinderkleidung). Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Auch wenn es sich bei den zu sanierenden Gebäuden nicht um einen „wertvollen Altbestand“, sondern um zweckdienliche Nebengebäude handelt, werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen befürwortet, da das Nebengebäude durch die geplante Revitalisierung zum Ladengeschäft als durchaus anzuerkennendes Vorhaben einzustufen und eine Verbesserung des Ortsbildes in diesem Bereich zu erwarten ist.

Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.

Die Eigentümer haben vor Durchführung der Maßnahmen bereits Vergleichsangebote von Handwerksfirmen für diverse Gewerke vorgelegt (Dacharbeiten, Fenster -und Haustürarbeiten, Garagentor). Auf Basis dieser Angebote werden für die Sanierungsarbeiten Kosten von rd. 18.000 € erwartet. Die Fördersumme beträgt also rd. 5.400 € (30%). Für die Marktgemeinde verbleibt davon ein Eigenanteil von 40 %, also rd. 2.200 €. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude Kantstraße 17 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2023 14:50 Uhr