Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Goethestraße 20, FlNr. 460/4 Gemarkung Küps
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Goethestraße 20 (FlurNr. 460/4) planen Sanierungsmaßnahmen an den Außenanlagen und der Einfriedung ihres Grundstückes. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. Auch wenn sich die Maßnahmen nicht auf das Gebäude selbst beziehen, entsprechen sie Ziel und Zweck des Förderprogramms. Durch die Gestaltung der Einfriedung wird eine positive Wirkung auf den öffentlichen Raum erreicht, durch die Neugestaltung der Zufahrt eine Entsiegelung und langfristige Nutzbarkeit der Außenanlagen.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen.
Konkret stehen in diesem Jahr Sanierungsmaßnahmen an Tor und Einfriedung an (Erneuerung des Zaunes um gesamtes Grundstück inkl. Eingangstor), sowie im nächsten Jahr der Rückbau der asphaltierten Zufahrt.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000 €. Im vorliegenden Fall ist ein Erreichen der Höchstfördersumme wahrscheinlich.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen an Einfriedung und Außenanlagen der Goethestraße 20 über das kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2023 14:50 Uhr