Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Küps sind die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse bekanntzugeben, sobald die Gründe für ihre Geheimhaltung weggefallen sind. Erster Bürgermeister Bernd Rebhan fasste die entsprechenden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Sitzung vom 03.05.2023 zusammen und gab diese bekannt.
TOP 6.1 nö
Abbruch und Neubau des gemeindlichen Anwesens „Am Plan 2“ im Rahmen der FONOB
Bekanntgabe der Vergabeentscheidungen
Der Erste Bürgermeister informierte über die nach erfolgter Ausschreibung getroffenen Vergabeentscheidungen für die folgenden Gewerke. Die Vergabe erfolgte jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter:
Bodenbelagsarbeiten: Riedel, Westhausen: 103.378,57 €
Fliesen- und Plattenarbeiten: Nüßlein, Altenkunstadt: 13.385,04 €
Malerarbeiten: Hoffmann, Küps: 5.707,84 €
Tischlerarbeiten: Schneider, Theisenort: 23.653,63 €
Putz- und Stuckarbeiten: Malsam, Küps: 25.474,84 €
Dachdeckungsarbeiten (Schieferfassade): Kögel, Mainleus: 13.917,50 €
Kücheneinrichtung: Findeiß, Küps: 4.998,47 €
Die Gesamtmaßnahme liegt damit weiterhin im veranschlagten Rahmen der Kostenberechnung aus dem Jahr 2020.