Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung einer Teillänge des Feld- und Waldweges ÖFW 15 in Burkersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen. Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (z.B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr). Ebenso können Straßen und Wege wieder eingezogen, also entwidmet werden, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

  1. Einziehung einer Teillänge des Feld- und Waldweges Burkersdorf ÖFW 15 „Flur-Nr. 331“ 
Durch die Erschließung des Baugebietes „Lohäcker“ hat das nördliche Teilstück des nachfolgend näher bezeichneten und im Lageplan markierten Weges seine Verkehrsbedeutung als Feld- und Waldweg verloren und wird eingezogen.
Die Absicht der Einziehung wurde im Mitteilungsblatt des Markt Küps am 21.04.2023 veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung sind keine Einwände vorgebracht worden. 

Der einzuziehende Weg beginnt nördlich an der Waldstraße – Flur-Nr. 330/13 und verläuft circa 140 Meter in Richtung Süden, knickt dann 20 Meter nach Osten ab und endet bei der Grenze zu Flur-Nr. 332 bzw. 331. Die Zuwegung der östlich des Baugebietes anliegenden landwirtschaftlichen Flächen Flur-Nr. 332, 343/1, 8/2, 8/3, 8/4, 8/5, 8/6, 8/7 ist über das verbleibende Teilstück des ÖFW 15 mit den Flur-Nr. 331 und 347/1 gegeben. Das einzuziehende Teilstück wird somit für die anliegenden Grundstücke nicht mehr benötigt.
Im Nachgang zur Einziehung wird der Abschnitt zwischen den Ortsstraßen Waldstraße und Lohäcker entsprechend Punkt 3. des MGR-Beschlusses TOP5 vom 21.03.2023  als Rad- und Fußweg neu gewidmet.

Art:                         Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
(Art. 53 Nr.1 BayStrWG)
Bezeichnung:         OFW Nr. 15, „Flur-Nr.331“ - OT Burkersdorf, 
Flur-Nr.:                 Gemarkung Burkersdorf, 331/1, 329 (Teilfläche) 331/3
Beginn:                 Waldstraße, Flur-Nr. 330/13
Ende:                         Flur-Nr. 331, 329
Gesamtlänge:         160 Meter

Beschluss

Die Einziehung ist amtlich bekannt zu machen. Im Anschluss ist die Änderung in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2023 09:42 Uhr