Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Hinweisschild in Kanzleistraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 09.05.2023 beantragt Herr Sandro Walter, Kanzleistraße 21, die Anbringung eines privaten Hinweisschildes seiner Firma „Gewürzallerlei´s Manufaktur“. Das Hinweisschild soll an einem bereits vorhandenen Metallpfosten in der Kanzleistraße angebracht werden. Dort sind auch Werbeschilderer anderer Firmen vorhanden. Der Erste Bürgermeister erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die örtliche Situation und schilderte das Vorhaben des Antragstellers.
Die Installation eines privaten Schildes stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Straßengrundes nach Art. 18 BayStrWG dar, welche der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers bedarf. Im Straßenbestandsverzeichnis des Marktes Küps, Gemarkung Johannisthal ist unter Blatt-Nr. 2 die Straße „Kanzleistraße“ ohne Widmungsbeschränkung eingetragen. Straßenbaulastträger ist der Markt Küps. Die entsprechende Erlaubnis bedarf demnach der Zustimmung des Marktes Küps.
Diese darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die Sondernutzungsanlagen nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten.
Finanzen
Keine
Beschluss
Dem Antrag wird stattgegeben. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt die Genehmigung nach Art. 18 BayStrWG zur Anbringung der im Sachverhalt genannten Beschilderung.
Die Genehmigung wird unter Vorbehalt einer künftig einheitlichen Beschilderung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.11.2023 09:42 Uhr