Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Hinweisschild Ecke Bahnhofstraße-Lessingstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 01.08.2023 beantragt Simone Stumpf, Am Berg 2, die Anbringung eines privaten Hinweisschildes für die „Tagespflege Lebenswert“. Das Hinweisschild soll an einem Laternenmast im Bereich Bahnhofstraße / Ecke Lessingstraße angebracht werden. Dort sind bereits Werbeschilder anderer Firmen vorhanden. Der Erste Bürgermeister erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die örtliche Situation und schilderte das Vorhaben der Antragstellerin.
Die Installation eines privaten Schildes stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Straßengrundes Nach Art. 18 BayStrWG dar, welche der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers bedarf. Straßenbaulastträger ist der Markt Küps.
Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Die Erlaubnisnehmerin ist verpflichtet, die Sondernutzungsanlagen nach den bestehenden und gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erreichten und zu unterhalten.
Beschluss
Dem Antrag wird stattgegeben. Der Bau- und Umweltausschuss Küps erteilt die Genehmigung nach Art. 18 BayStrWG zur Anbringung der im Sachverhalt genannte Beschilderung. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt einer künftig einheitlichen Beschilderung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.11.2023 09:42 Uhr