Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Hauptortes Küps und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps maßgeblich als MI = Mischgebiet bzw. in geringeren Umfang auch als WA = allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert, der Nachweis, der nach GaStellV erforderlichen Stellplätze ist erbracht.
Die Anmerkungen seitens des Büro BFS+ in Bezug auf die Vorgaben des Sanierungsgebietes ISEK & KEK³ werden dem Planer des Bauherrn mitgeteilt; prinzipiell bestehen aber keine Bedenken.
Das Bauvorhaben wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage als TOP4nö bereits in der BAU-Sitzung vom 09.08.2023 vorbesprochen. Die Vorgaben des Gremiums wie:
• Begrenzung der Grundflächenzahl I und der Geschossflächenzahl auf 0.6 bzw. 1.2 und somit der Grundstücksfläche die überbaut werden darf.
• Begrenzung der Gebäudehöhe auf zwei Vollgeschosse und Nachweis von mindestens 1.5 Stellplätzen je Wohneinheit.
• Gestaltung der Dachlandschaft als Satteldach
wurden den Bauherren erläutert und sind in der nun vorliegenden Eingabeplanung berücksichtigt.
Der notwendige Retentionsausgleich für den Gebäudeneubau nach den Berechnungen des Ingenieurbüros Köhler, Bad Steben, wird gemäß Beschlusslage durch einen kommunale „Poollösung“ abgegolten. Durch die Baumaßnahme "Neubau mit Abbruch" ist ein Retentionsraumverlust von ca. 325 m³ auszugleichen.
Nach Einreichung des Bauantrags im heute vorgelegten Umfang, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Die Fraktionen waren sich einig, dass aufgrund der nun im Bauantrag eingehaltenen Vorgaben, dem Bauantrag für das Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Innenentwicklung an dieser Stelle, das Schaffen von Wohnraum und der Erhalt der Kinderarztpraxis wurden ausdrücklich begrüßt. Aufgrund des aktuellen Anliegergespräches sollte jedoch die Anordnung der Parkplätze und die schwierige Verkehrssituation im Bereich des Angers noch einmal beleuchtet werden. Ziel sollte es ein, gemeinsam mit dem Bauwerber und allen Beteiligten Anliegern eine Optimierung der Verkehrssituation und Anordnung der Parkplätze zu erreichen. Denkbar wäre, auch anliegende Grundstücke und bereits vorhandene Parkmöglichkeiten in das Park- und Verkehrskonzept „Anger“ mit einzubeziehen.