Bauantrag 24/2023; Sanierung und Erweiterung Wohn- und Geschäftshaus, 1. Tektur Wohnhaus, 2. Neubau Carport, FlNr. 113/3 & 116, Gemarkung Küps; Bauort: Radweg 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den Bauherrn wurde eine Tektur zum bereits am 02.02.2022 TOP 3ö vom Bau- und Umweltausschuss behandelten und genehmigte Bauvorhaben eingereicht. Die maßgeblichen Änderungen der Tektur sind:
- Anpassung der Grundrisse mit nun 6 anstatt 5 Nutzeinheiten. Dies resultiert aus der Umnutzung der Büroeinheit sowie der Kellerräume zu Wohnungen.
Vergrößerung der Balkone an der Süd-Ost Seite.
Ergänzung der Balkone an der Nord-West Seite.
Verringerung der Stellplätze von 8 auf 7.
Neubeantragung einer 26 Meter langen Carports-Anlage zu Überdachung der vorgenannten Stellplätze.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich des historischen Ortskerns von Küps sowie im Sanierungsgebiet der Städtebauförderung und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als MI = Mischgebiet ausgewiesen. Die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert. Die nachgewiesenen Stellplätze entsprechen den Mindestanforderungen der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV).
Das Wohngebäude fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Umgebung ein.
Die neubeantragte Carport-Anlage mit l/b/h= 25,61 / 6,64 / 3,20 Meter fügt sich aufgrund seiner ausgedehnten und von der Kreisstraße einsehbaren Dachlandschaft aus Trapezblech nicht in das Erscheinungsbild des Ensembles des Ortskerns ein.
Das Bauamt wurde am 07.09.2023 durch den Planer per E-Mail informiert, dass die Carport-Überdachung aus dem Antrag auf Baugenehmigung herausgenommen wird. Es werden lediglich im wiederhergestellten Hof die im Plan verzeichneten Stellplätze errichtet. Die restlichen baulichen Änderungen wie Balkone, Grundrisse und Außenanlagen sollen weiterhin im Antrag verbleiben und werden Grundlage des gemeindlichen Einvernehmens.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag, ohne Carportüberdachung, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.09.2023 12:54 Uhr