Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i. R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Bahnhofstraße 21, Flurnummer 1385 Gemarkung Küps
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer des Anwesens Bahnhofstraße 21 (Flurnummer 1385 Gemarkung Küps) plant umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude inkl. der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Konkret steht in diesem Jahr der Austausch der Ladentür an. Weiterhin geplant ist v. a. die Neugestaltung der Fassade, der Austausch von Fenstern, die Anbringung neuer Werbeanlagen und ggf. ergänzende Maßnahmen.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000,00 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000,00 €. Im vorliegenden Fall ist ein Erreichen der Höchstfördersumme wahrscheinlich.
Mit Beschluss des Marktgemeinderats wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen Bahnhofstraße 21 über das kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2023 11:16 Uhr